Senat beschließt Einführung der Bezahlkarte für asylsuchende Menschen in Berlin
Pressemitteilung vom 17.12.2024
Aus der Sitzung des Senats am 17. Dezember 2024:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, die Einführung der Bezahlkarte (Social Card) als unbares Zahlungsmittel für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen.
Nach ihrer Einführung wird die Bezahlkarte jede asylsuchende Person erhalten, die durch den Königsteiner Schlüssel nach Berlin verteilt wird, Anspruch auf Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat und in einer Aufnahmeeinrichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten untergebracht ist.
Berlin hat sich mit 13 weiteren Bundesländern an einem länderübergreifenden Vergabeverfahren an der sogenannten „social card“ beteiligt. Der Zuschlag des Verfahrens ist an das Anbieterkonsortium secupay AG gegangen. Mit der Einführung der Bezahlkarte möchte das Land Berlin den Verwaltungsaufwand in der Leistungsgewährung für Geflüchtete reduzieren. Die eingeführte Bezahlkarte wird eine Visa-Debitkarte sein und durch das zuständige Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ausgegeben.
Für Berlin ist vorgesehen, dass zunächst jede Erwachsene und jeder Erwachsene und jedes Kind bis zu 50 Euro ihrer monatlichen Leistungen als Bargeld mit der Karte abheben kann. Die restlichen Leistungen können die Menschen dann mit der Karte in bargeldloser Form verwenden. Diese Bargeldobergrenze entfällt nach den ersten sechs Monaten der Nutzung. Nach diesem Zeitraum steht den Menschen der volle Leistungsbetrag als Bargeld über die Bezahlkarte zur Verfügung. Menschen, für die Nutzung der Bezahlkarte und das bargeldlose Zahlen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht barrierefrei möglich ist, sind von der Nutzung befreit. Genutzt werden kann die Bezahlkarte im ganzen Bundesgebiet. Auch wird sie in allen Geschäften und online als Zahlungsmittel akzeptiert.
Sechs Monate nach ihrer Einführung wird die Bezahlkarte durch die zuständige Senatsverwaltung für Soziales in Abstimmung mit der Senatskanzlei und unter Einbeziehung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten sowie den Wohlfahrtsverbänden evaluiert und unter Berücksichtigung der dann aktuellen Rechtsprechung gegebenenfalls angepasst. Der Einführungszeitpunkt der Karte in Berlin wird nach der Schaffung aller notwendigen administrativen und technischen Voraussetzungen zwischen den Senatsverwaltungen für Soziales und Finanzen sowie der Senatskanzlei abgestimmt.
Senatorin Cansel Kiziltepe: „Wir haben im Senat einen guten Kompromiss zur Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende gefunden. Neuankommende Geflüchtete in Berlin werden die Bezahlkarte mit einer temporären Bargeldobergrenze von 50 Euro erhalten. Nach sechs Monaten können sie dann mit der Karte auf ihren vollen Leistungssatz in bar zugreifen. Mir war besonders wichtig, dass Mindeststandards eingehalten werden und Geflüchtete durch die Bezahlkarte nicht stigmatisiert werden. So wird sich die Bezahlkarte optisch nicht von anderen (Kredit-) Karten unterscheiden. Als Sozialsenatorin habe ich mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass wir in Berlin eine soziale Karte einführen werden – mit einem tatsächlichen Mehrwert für die Geflüchtete und die Verwaltung.“
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, und Antidiskriminierung