Senat richtet Waffen- und Messerverbotszone am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 ein

Pressemitteilung vom 17.12.2024

Aus der Sitzung des Senats am 17. Dezember 2024:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 beschlossen.

Am Brandenburger Tor findet auch in diesem Jahr wieder die Veranstaltung „Celebrate at the Gate – Europas größte Silvesterparty“ statt. Als herausragende Großveranstaltung wird diese Silvesterparty ein großes öffentliches Interesse hervorrufen. Eine Vielzahl in- und ausländischer Gäste wird zu dieser Veranstaltung wie auch zum Feiern im Nahbereich der Veranstaltung – insbesondere auf der Straße des 17. Juni – erwartet.

Um die größtmögliche Sicherheit der den Jahreswechsel an diesem Ort Feiernden gewährleisten zu können, wird das Führen von Waffen und Messern im Zeitraum 31. Dezember 2024 um 14 Uhr bis zum 1. Januar 2025 um 6 Uhr in der auf in der Anlage zu dieser Pressemitteilung umschriebenen und dargestellten Fläche im und um den Tiergarten und das Brandenburger Tor durch die Verordnung verboten.

Das Verbot umfasst auch das Führen sogenannter Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Das gilt selbst dann, wenn die Inhaberin oder der Inhaber im Besitz eines sogenannten Kleinen Waffenscheins ist. Außerdem wird das Führen jeglicher Art von Messern – also auch von Küchenmessern – verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich diejenigen Fälle, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers nachweislich ein berechtigtes Interesse besteht. Ein solches kann zum Beispiel für Inhaberinnen und Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten sowie für Rettungskräfte und Einsatzkräfte
im Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz bestehen. Ausgenommen sind ferner Berufsgruppen wie etwa die Polizeien des Bundes und der Länder. Auf der räumlich abgetrennten Fläche der Veranstaltung „Celebrate at the Gate – Europas größte Silvesterparty“ selbst gelten aufgrund der Bestimmungen des Waffengesetzes allerdings strengere Ausnahmeregelungen. Hierauf wird in der Verordnung hingewiesen.

Ein Verstoß gegen das Verbot des Führens von Waffen oder Messern innerhalb der Verbotszone stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Außerdem können verbotswidrig mitgeführte Waffen und Messer eingezogen werden.

Anlage zur Pressemitteilung

Das Gebiet befindet sich innerhalb folgender Grenzen:

• nördlich im Verlauf der Berliner Stadtbahn zwischen den S-Bahnhöfen Tiergarten und Friedrichstraße
• östlich entlang der östlichen Gehwegseite der Friedrichstraße zwischen der S-Bahn-Trasse bis zur Französischen Straße
• südlich entlang der südlichen Gehwegseite der Französischen Straße zwischen Friedrichstraße und Ebertstraße, westliche Gehwegseite der Ebertstraße zwischen Französische Straße und Potsdamer Platz, Potsdamer Platz einschließlich der Gebäude Potsdamer Platz 1 und 11 und Varian-Fry-Straße bis zur westlichen Stresemannstraße ausgenommen Fontaneplatz, westliche Gehwegseite Ben-Gurion-Straße bis zur südlichen Gehwegseite der Potsdamer Straße, nördliche Gehwegseite der Tiergartenstraße in den Grenzen Hofjägerallee und Tunnel Tiergarten, Einfahrt Kemperplatz und
• westlich entlang der westlichen Fahrbahnseite der Hofjägerallee zwischen
Tiergartenstraße/Stülerstraße und Großer Stern/Straße des 17. Juni, einschließlich der Verlängerung des südlichen Gehwegs der Straße des 17. Juni bis zur S-Bahn-Trasse am S-Bahnhof Tiergarten.

  • Verbotszone Silvester

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