Hamas-Zeichen ist bei jeder Verwendung im Kontext mit Hamas strafbar
Pressemitteilung vom 17.12.2024
Aus der Sitzung des Senats am 17. Dezember 2024:
Das Abgeordnetenhaus hat auf Antrag der Fraktionen CDU und SPD beschlossen, den Senat aufzufordern, sich auf der Bundesebene für eine Ergänzung des Betätigungsverbots um das von der Terrororganisation Hamas verwendete rote, nach unten gerichtete Dreieck einzusetzen (Beschluss vom 4. Juli 2024, Drs. Nr. 19/1829).
Die Hamas nutzt das nach unten gerichtete rote Dreieck, um Drohungen auszusprechen und potenzielle Anschlagsziele zu markieren. In den sozialen Medien und der Öffentlichkeit wird das rote Dreieck in diesem Kontext als Unterstützung und Billigung der Handlungen der Terrororganisation Hamas verstanden.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mit Schreiben vom 1. Juli 2024 gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) um eine klarstellende Aufnahme in den Kennzeichenkatalog der Hamas gebeten. Das BMI hat die Initiative aufgegriffen und mit Rundschreiben vom 31. Oktober 2024 klargestellt, dass eine Verwendung des auf der Spitze stehenden roten Dreiecks als Kennzeichen der Hamas aufgrund des Betätigungsverbotes ebenfalls verboten und strafbar ist. Eine Strafbarkeit ist bei jeder Verwendung im Kontext mit der Hamas gegeben.
Eine Verwendung im Kontext der Hamas ist nach den Feststellungen des BMI gegeben, wenn das Dreieck in Bezug zu wichtigen Gedenktagen der Hamas, aktuell bedeutsamen Ereignissen der Hamas oder einer für die Hamas bedeutsamen Person verwendet wird.
Mit der dem Senat durch die Senatorin für Inneres und Sport, Ines Spranger, zur Beschlussfassung vorgelegten Mitteilung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus wird das Abgeordnetenhaus über die Umsetzung des Beschlusses Drs. Nr. 19/1829 informiert.
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