Senat stimmt dem Verwaltungsabkommen zur Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut zu
Pressemitteilung vom 17.12.2024
Aus der Sitzung des Senats am 17. Dezember 2024:
In Anerkennung der historischen Verantwortung und im Willen eines guten Miteinanders in Gegenwart und Zukunft sowie zur Stärkung der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Deutschland hat der Berliner Senat auf Vorlage des Senators für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Joe Chialo, dem Verwaltungsabkommen über die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeiten über NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut zugestimmt.
Die gemeinsame Schiedsgerichtsbarkeit wird an die Stelle der Beratenden Kommission NS-Raubgut treten und ebenso wie diese ein alternativer Streitbeilegungsmechanismus im Sinne der Washingtoner Prinzipien vom Dezember 1998 sein. Sie wird auf der Grundlage eines umfassenden materiell-rechtlichen Bewertungsrahmens sowie einer Schiedsordnung tätig, die von Bund, Ländern und Kommunen in intensiver Zusammenarbeit mit jüdischen Verbänden erarbeitet wurden.
Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut stärkt deutlich die Position der Opfer und ihrer Nachfahren, die das Schiedsgericht nach einem erfolglosen Vorverfahren gegenüber öffentlichen Kultureinrichtungen einseitig anrufen können. Der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Jewish Claims Conference berufen gemeinsam mit Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden ein paritätisch besetztes Schiedsrichterverzeichnis. Aus diesem Verzeichnis können beide Parteien je zwei Schiedsrichterinnen beziehungsweise Schiedsrichter für das Schiedsgericht bestimmen. Die Schiedsverfahren sind für die Parteien kostenfrei.
Das Schiedsgericht gibt nicht nur eine Empfehlung ab, es fällt eine rechtskräftige Entscheidung auf Grundlage des verbindlichen Bewertungsrahmens. Der Bewertungsrahmen wurde auf der Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung vom Dezember 1999, der Spruchpraxis der Beratenden Kommission sowie der alliierten Rückerstattungsregeln erarbeitet und berücksichtigt auch die „Best Practices for the Washington Conference Principles on Nazi-confiscated Art“. Der Bewertungsrahmen sichert eine größere Verrechtlichung der materiellen Voraussetzungen für einen Restitutionsanspruch, indem statt „soft law“ nun ein umfassender, ausdifferenzierter und rechtlich verbindlicher Rahmen geschaffen wird. Damit werden die Vorhersehbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen erreicht.
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Pressesprecher der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt