Senat beschließt Änderung des Vergnügungsteuergesetzes

Pressemitteilung vom 26.11.2024

Aus der Sitzung des Senats am 26. November 2024:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. November 2024 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers die Änderung des Vergnügungsteuergesetzes beschlossen. Das Vergnügungsteuergesetz wird dahingehend geändert, dass der Steuersatz für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit zum 1. Januar 2025 von derzeit 20 Prozent auf 25 Prozent der Bemessungsgrundlage erhöht wird. Hiermit können jährliche Mehreinnahmen aus der Vergnügungsteuer in Höhe von rund neun Millionen Euro erzielt werden.

In vielen Gemeinden Deutschlands (zum Beispiel Wolfsburg, Osnabrück, Albstadt, Breisach am Rhein) beträgt der Steuersatz für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit bereits 25 Prozent. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Januar 2023 entschieden, dass ein Steuersatz in Höhe von 25 Prozent des Einspielergebnisses nicht gegen die durch Art. 12 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG gewährleistete Berufsfreiheit der Betreiberinnen und Betreiber von Spielhallen und der sonstigen gewerblichen Aufstellerinnen und Aufsteller von Geldgewinnspielautomaten verstößt (Az. 9 KN 238/20).