Anpassung der Einbringungsverträge zwischen dem Land Berlin und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Pressemitteilung vom 07.11.2023

Aus der Sitzung des Senats vom 7. November 2023:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Finanzen, Stefan Evers, über Anpassungen an den Einbringungsverträgen mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen beraten.

Mit den Einbringungsverträgen hat das Land Berlin in früheren Jahren seinen Wohnungsunternehmen landeseigene Wohnungsbestände übertragen. In den Verträgen war vorgesehen, dass die eingebrachten Grundstücke jeweils zum Zwecke der Finanzierung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen für das jeweilige Grundstück dinglich belastet werden dürfen.

Es gibt bisher im Grundstücksbestand allerdings keine Möglichkeit der Kreditbesicherung für andere Fallgestaltungen wie z.B. den Neubau von Wohngebäuden oder die Finanzierung von Ankäufen. Die von Senator Evers eingebrachte Senatsvorlage sieht, nach einem intensiven und konstruktiven Diskussionsprozess mit den Bezirken und den landeseigenen Wohnungsunternehmen, vor, dass die Möglichkeit nunmehr ergänzt wird. Vor einer abschließenden Beschlussfassung im Senat wird aktuell nunmehr der Rat der Bürgermeister einbezogen.

Der Senat will im Rahmen der vorgeschlagenen Möglichkeiten die Handlungsspielräume der landeseigenen Wohnungsunternehmen stärken. Die Vergrößerung des Wohnungsbestandes bei den Unternehmen genießt weiterhin höchste Priorität.