Sechster Zwischenbericht zur Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen
Pressemitteilung vom 22.08.2023
Aus der Sitzung des Senats am 22. August 2023:
In der heutigen Sitzung des Senats hat die Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, den sechsten Zwischenbericht zur Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen (GStU) vorgelegt.
Die Senatssozialverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, die Unterbringung von wohnungslosen Menschen mit und ohne Fluchtgeschichte neu und bedarfsgerecht zu organisieren. So wird es künftig möglich sein, für wohnungslose Menschen ein Bett auf Knopfdruck zu buchen – mit einem berlinweit geltenden hohen Qualitätsstandard in jeder Unterkunft und einer bedarfsgerechten Unterbringung, die sich an der je individuellen Situation der wohnungslosen Menschen orientiert. Um dies zu gewährleisten, sollen künftig Verträge zwischen dem Land Berlin und den Unterkunftsbetreibenden geschlossen werden.
Der vorliegende Zwischenbericht bilanziert die Projektarbeit eines Jahres. Obwohl die beteiligten Akteure durch die Bewältigung der Fluchtbewegung aus der Ukraine sehr gefordert waren, hat das Projekt wesentliche Meilensteine genommen:- Erste Schritte zur Implementierung von GStU in die bestehenden Verwaltungsstrukturen.
- Eine Fortbildungsreihe in Kooperation mit der Alice Salomon Hochschule Berlin bietet seit April 2023 ein „Qualifizierungsprogramm Wohnungsnotfallhilfe“ für die Beschäftigten der bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfallhilfe und der Leistungsabteilung des LAF sowie für Sozialarbeitende der freien Träger.
- Das IT-Fachverfahren GStU wurde kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert.
- Die erste Version eines IT-Moduls für die Abrechnung gegenüber den Unterkunftsbetreibenden wurde ausgeliefert und befindet sich in der weiteren Entwicklung.
- Die beteiligten Dienstkräfte der Berliner Verwaltung und Mitarbeitende von Betreibenden wurden und werden im Umgang mit dem IT-Fachverfahren GStU geschult.
- Der Entwurf einer Leistungsbeschreibung für Unterkünfte liegt vor, auf dessen Grundlage die Betreibendenleistungen zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen künftig vergeben werden.
- Der Entwurf eines GStU-Umsetzungsgesetzes liegt vor, mit dem die Zuständigkeiten zwischen Senat und Bezirken neu geregelt und datenschutzrechtliche Grundlagen geschaffen werden.
Geplant ist, das Projekt bis Ende des Jahres abzuschließen und in die bestehenden Strukturen der Berliner Verwaltung zu überführen, so dass GStU mit Beginn des Jahres 2024 dort schrittweise umgesetzt werden kann.
Ab 2024 soll die gesamtstädtische Steuerung flächendeckend implementiert werden und damit schrittweise das System der vertragsfreien Unterkünfte ablösen. Im ersten Quartal 2024 soll damit begonnen werden, weitere Unterkünfte in den Belegungsprozess über das Fachverfahren aufzunehmen.