Senat beschließt Doppelhaushalt 2024/2025 – Wegner: „Ein Zukunftshaushalt mit klaren Schwerpunkten“

Pressemitteilung vom 11.07.2023

Aus der Sitzung des Senats am 11. Juli 2023:

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 11. Juli 2023 den Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 mit einem Volumen von 39,066 Milliarden Euro (2024) und von rund 40,17 Milliarden Euro (2025) beschlossen.

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner: „Dies ist ein Chancenhaushalt und ein Zukunftshaushalt. Denn mit diesem Haushalt nutzen wir die enormen Chancen dieser Stadt und seiner Bewohnerinnen und Bewohner und stellen damit die Weichen für eine gute Zukunft. Dieser Haushalt setzt die richtigen Schwerpunkte, die es jetzt braucht und die das gemeinsame Bündnis aus CDU und SPD prägen. Es ist ein Zukunftshaushalt mit klaren Schwerpunkten auf Bildung, auf Ausbau der Sicherheit, auf mehr Investitionen in Polizei und Feuerwehr, auf eine starke Wirtschaft und für mehr soziale Sicherheit. Auch die Digitalisierung der Verwaltung wird in den kommenden Jahren vorangetrieben und finanziell abgesichert. Mit dem Doppelhaushalt werden jetzt Investitionen und Projekte möglich, die zuvor nicht möglich gewesen sind. Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 machen wir Berlin ein Stück besser.“

Die Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey: „Mit dem neuen Landeshaushalt setzen wir klare Investitionsschwerpunkte: für den Bau von bezahlbaren Wohnungen und neuen Schulen, für einen guten und günstigen öffentlichen Nahverkehr, für mehr Sicherheit und Sauberkeit in unserer Stadt. Mit unserem Senatsbeschluss für einen neuen Doppelhaushalt stellen wir die richtigen Weichen, um die Konjunktur in einer nach wie vor herausfordernden Lage anzukurbeln, damit sich Berlin weiterhin wirt-schaftlich gut entwickelt. Die große Zukunftsaufgabe, vor der wir stehen, ist die Veränderung zur klimaneutralen Stadt. Dafür setzen wir gezielt Förderprogramme ein, die unseren Bürgerinnen und Bürgern und den Berliner Unternehmen zugutekommen.“

Der Bürgermeister und Senator für Finanzen, Stefan Evers: „Der Senat hat sich in guten Beratungen auf einen Haushaltsentwurf verständigt, der die politischen Schwerpunkte der Koalition abbildet. Das war angesichts des enormen Zeitdrucks eine große Herausforderung, der heutige Beschluss ist ein Ausweis von Handlungsstärke und Tatkraft. Wir investieren in die Funktionsfähigkeit der Stadt und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Krise. Gleichzeitig sind wir uns der Verantwortung für die Konsolidierung des Haushalts sehr bewusst und haben uns dafür ambitionierte Ziele gesetzt. So werden wir gemeinsam das Beste für Berlin erreichen.“

Der Haushaltsentwurf wurde auf Vorlage des Senators für Finanzen, Stefan Evers, beschlossen und wird jetzt dem Abgeordnetenhaus von Berlin zugeleitet. Die Landesregierung legt in jedem einzelnen Ressort konkrete Schwerpunkte:

Senatskanzlei

Die Mittel für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung werden mit dem Haushalt 2024/25 gegenüber dem Ansatz von 2023 jeweils um 43 Millionen Euro erhöht. Ziel ist unter anderem die Erhöhung der IKT-Sicherheit, die technische Ertüchtigung der Behörden und die Umsetzung der One-Device-Strategie zum weiten Ausbau der ortsunabhängigen Arbeitsfähigkeit der Berliner Verwaltung. Dafür werden Behörden insgesamt rund 20 Millionen Euro mehr als in den Vorjahren zur Verfügung gestellt. Mit einer Million Euro unterstützt das Land Berlin die Gründung eines Berliner GovTechCampus, der ein Innovationszentrum für die Berliner Verwaltung werden soll.
Im Schwerpunktbereich Medienpolitik sieht die Senatskanzlei die Einführung einer Kinoför-derung mit einem Ansatz in Höhe von 5 Millionen Euro für das Jahr 2025 vor. 8 Millionen Euro sind für 2024/ 2025 für die Anschubfinanzierung eines House of Games vorgesehen. Für den Umzug der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin sind voraussichtlich insgesamt rund 25 Millionen Euro veranschlagt. Zum Ausbau des Medienboards stellt Berlin im neuen Doppelhaushalt rund 36 Millionen Euro für beide Jahre zur Verfügung.

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Unterkünfte für obdachlose Menschen im 24/7-Betrieb werden weitergeführt. Bisher sind die beiden bestehenden Berliner Einrichtungen dieser Art über ein EU-Programm finanziert worden. Im kommenden Haushalt übernimmt das Land Berlin die laufenden Kosten der Einrichtungen und sichert damit das erfolgreiche Hilfeangebot für obdachlose Menschen in Berlin. Für die Jahre 2024 und 2025 sind dafür jeweils 4,6 Millionen Euro in den Haushalt einge-stellt.

Rund 220 Integrationslotsinnen und lotsen unterstützen und begleiten in allen Berliner Bezirken Neuzugewanderte, Geflüchtete, Berlinerinnen und Berliner mit Migrationsgeschichte beim Ankommen und darüber hinaus. Die finanzielle Ausstattung des Landesrahmenprogramms Integrationslotsinnen und -Lotsen Berlin über den kommenden Haushalt ist darum von entscheidender Bedeutung. Für 2024 sind 8,936 Millionen Euro und für 2025 9,168 Millionen vorgesehen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Landesaktionsplan gemäß der Istanbul Konvention, dessen Zweck der Schutz von Frauen vor Gewalt ist. Die Istanbul Konvention ist der bisher umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die vollständi-ge Umsetzung der Konvention ist ein erklärtes Ziel des Senats. 2024 stehen dafür 7,205 Millionen Euro im Doppelhaushalt, 2025 9,623 Millionen.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Kinder, Jugend und Familien haben höchste Priorität für diesen Senat. Deshalb ist der Haushalt in diesem Bereich ein Chancen- und Zukunftshaushalt. Der prozentuale Anteil des Einzelplans Bildung, Jugend und Familie am Gesamthaushalt steigt von 13,6 Prozent (2023) auf 13,9 Prozent (2024/25).

Berliner Schülerinnen und Schüler brauchen guten, verlässlichen Unterricht auf Höhe der Zeit. Der Senat investiert massiv in Lehrkräfte und in das Lernumfeld. Deshalb sieht der Doppelhaushalt 2024/2025 einen Personalaufwuchs sowohl im Bereich der Lehrkräfte als auch des weiteren pädagogischen Personals vor. Neben der Lehrkräftegewinnung legt der Senat
besonderes Augenmerk auf die Lehrkräftebildung und bereitet den Betrieb eines Berliner Landesinstituts zur Aus-, Fort- und Weiterbildung vor, das ab 2025 Maßnahmen zur Qualifizierung pädagogischen Fachpersonals zusammenführt. Der Senat setzt die Berliner Schulbauoffensive fort und investiert 2024/2025 mehr als 3 Milliarden Euro für Schulbaumaßnahmen – um neue Schulplatzkapazitäten zu schaffen, den Sanierungsstau abzubauen und bestehende Schulbauten zu unterhalten. Gleichzeitig investiert der Senat mehr als 260 Millionen Euro in die Digitalisierung der Schulen.
Schwerpunkt des Senats sind Förderung und Fordern der Kinder von klein auf. Berlin hat als erstes Land ein Gesetz zur Stärkung von Familien auf den Weg gebracht. Der Senat stellt in für 2024/2025 insgesamt rund 76 Millionen Euro für die Fortsetzung des bedarfsgerechten Ausbaus von Plätzen in vorschulischen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung und sichert darüber hinaus auch die Finanzierung des Kindertagesstatten-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes ab. Der Senat gewährleistet ab 2024 die weitere Verbesserung der Ganztagsbetreuung an den Schulen. Dafür werden im Doppelhaushalt Mittel in Höhe von mehr als 70 Millionen Euro bereitgestellt.

Senatsverwaltung für Finanzen

Die Finanzverwaltung setzt einen Schwerpunkt auf die bedarfsgerechte Anpassung der Personalstärke an das steigende Aufgabenvolumen. Das ist erst recht erforderlich vor dem Hintergrund der Digitalisierung und des demografischen Wandels. Die entsprechenden Vorsorgen sind im Haushaltsplanentwurf abgedeckt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Besoldungsanpassung. Das Land Berlin kann im Wettbewerb um die besten Köpfe mit Bundesministerien und -behörden nur bestehen, wenn Berlin die Tätigkeit im öffentlichen Dienst finanziell attraktiver macht. Deshalb wird die Besoldung schrittweise an das Bundesniveau angepasst. Auch dafür ist im Haushalt Vorsorge getroffen.

Durch die Bereitstellung von zusätzlichen 200 Millionen Euro für 2024/2025 in den Bezirkshaushalten werden die Bezirke strukturell gestärkt und bezirkliche Handlungsspielräume geschaffen, um den Anspruch an eine funktionierende Stadt gerecht zu werden. Diese Anhebung im Bezirksplafond 2024/2025 würdigt die besondere Bedeutung der Bezirke für die Leistungserbringung in unserer Stadt.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Leistungsstarke Sicherheitsbehörden sind Kernelement der Sicherheit für die Berlinerinnen und Berliner. Dem entspricht die Schwertpunktsetzung im Haushalt. Dazu gehören Mittel für eine umfassende Ausstattung mit Bodycams bei Feuerwehr und Polizei mit insgesamt 5,7 Millionen Euro, bei der Feuerwehr außerdem mit Fahrzeugkameras, sowie mit Distanzelekt-roimpulsgeräten für die Polizei. Die 2. Finanzierungsrate für diese „Taser“ ist mit 700.000 Euro veranschlagt, die 1. Finanzierungsrate steht bereits in 2023 zur Verfügung. Weitere Haushaltsposten des umfassenden Sicherheitspakts stehen für Gebäudesanierungen und Neubauten, darunter vier Feuerwachen, für die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie, darunter für drei Wachen der Freiwilligen Feuerwehr 14 Millionen Euro zur Verfü-gung. Weiter Positionen sind: Spezialgerät wie Löschroboter (500.000 Euro), „Drohnen“ und Technik für deren Abwehr (3,8 Millionen Euro) und Fahrzeuge. Sie werden voraussichtlich SIWA-finanziert in Höhe von 8 Millionen Euro für die Polizei und 5,2 Millionen Euro für die Feuerwehr. Mit zusätzlich rund 1,1 Millionen Euro kommt die besondere Anerkennung des Ehrenamtes durch die geplante Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Freiwillige Feuerwehr zum Ausdruck.

Das Konzept Sport für alle als Teil der Hauptstadt für alle wird mit zahlreichen Projekten und Programmen fortgesetzt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem inklusiven Zugang zu Sportangeboten für Sportlerinnen und Sportler ebenso wie für Besucherinnen und Besucher von Sportveranstaltungen. Beispiele aus dem Nachhaltigkeitsprogramm Inklusion ’23 sind das Angebot Sport im Park Inklusiv, das zentrale Inklusionsmanagement für den organisierten Berliner Sport und die Umbauten für die UEFA EURO 2024. Im Haushalt 2024/2025 ist unter ande-rem als Großprojekt der Neubau Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark verankert. Knapp 30 Millionen Euro sind für die ersten Bauabschnitte bis Ende 2025 vorgesehen und werden in eine moderne, maximal inklusive Sportstätte für alle investiert.

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Der Einzelplan legt im Sinne der Konzentration aus das Wesentliche den Schwerpunkt auf das Ziel einer modernen, tragfähigen Justiz als tragender Säule des Rechtsstaats. Im Mittelpunkt stehen die Aufgaben Bekämpfung der Organisiertes Kriminalität, vor allem der Intensivierung von Vermögensabschöpfung durch die Stärkung von Staatsanwaltschaft und Gerichten, die Bekämpfung der Jugendkriminalität, ferner die Themen Digitalisierung und Nachwuchsgewinnung.

Im Verbraucherschutz liegen die Akzente auf der Verbraucherberatung im wirtschaftlichen Verbraucherschutz, also bei den Themen Energie und Finanzen. Vorgesehen ist ein neuer Standort und die Schaffung von Möglichkeiten zu mobiler beziehungsweise variabler Beratung. Die Ernährungsstrategie wird fortgesetzt. Ermöglicht wird die institutionelle Förderung der Tiertafel. Angestrebt werden Grundlagen eines funktionierenden Taubenmanagements und damit mehr Sauberkeit in Berlin.

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

In multiplen Krisen wie gegenwärtig fördert der Senat die Resilienz der Berliner Kultur. Dafür sind im Haushaltsentwurf folgende Mittel vorgesehen für: Ausgleich der Tariferhöhungen (2024 plus 13 Millionen Euro und 2025 plus 26 Millionen Euro zzgl. einer zentralen Vorsorge), Erhöhung der Mindestgagen (2024 plus 1,5 Millionen Euro und 2025 plus 1,5 Millionen Euro) und Honoraruntergrenzen (2024 plus 0,9 Millionen Euro und 2025 plus 2 Millionen Euro). Weitere 1,5 Millionen Euro sind für Fortschreibung der seit 2023 vorgesehenen Honorare Guides in Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäusern. Weitere Schwerpunkte liegen im Fonds digitaler Wandel (2024 und 2025 jeweils in einem Volumen von 15 Millionen Euro), im Härtefallfonds Post-Corona (2024 mit einem Umfang von 5 Millionen Euro und 2025 mit 10 Millionen Euro) sowie Stärkung der Kinder- und Jugendtheater für das Publikum von morgen (2024 und 2025 jeweils 200.000 Euro mehr).

Der Senat setzt seine Raumoffensive fort. Derzeit umfasst der Bestand ca. 2000 Kulturräume, ca. 500 werden entwickelt. Bis zum Ende der Dekade soll die Zahl der Kulturräume im Landesbesitz verdoppelt werden. Des Weiteren sichert dieser Haushalt die Sanierung der Komischen Oper ab. Gesteigerte Ansätze sind für das Modellprojekt am Flughafen Tegel, das ehemaliges Gerichtsgebäude in der Lehrter Straße, die frühere Schauspielschule Ernst Busch in der Schnellerstraße, den Lernort Keibelstraße, für die Installation eines Kulturkatas-ters und für die Erhöhung der Konzeptförderungen im Haushalt niedergelegt.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratiestärkung erschöpfen sich nicht in Kultur. Daher verstetigt der Senat Projekte wie den Berliner Demokratietag der Stiftung Zukunft so-wie der Demokratiekonferenz, die die Leitlinien für das Demokratiefördergesetz erarbeitet.

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Für die Fahrradwegeplanung stehen im Doppelhaushalt 2024/2025 rund 59.13 Millionen Euro zur Verfügung (2024 29,32 Millionen Euro, 2025 29,81 Millionen Euro). Der Senat hält trotz angespannter Haushaltslage und steigender Bau- und Planungskosten an seinem Ziel fest, mehr sichere Radwege zu bauen als die Vorgängerregierung. Dafür ist ein effizienterer und zielorientierterer Abstimmungs- und Planungsprozess entwickelt worden. Bestehende Radwege werden saniert und gefährliche Kreuzungsbereiche sicherer gemacht.

Für grüne Infrastruktur stehen im Haushalt 2024/2025 insgesamt 66,47 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel schlüsseln sich insbesondere wie folgt auf: Rathaus- und Marx-Engels-Forum (rund 1,7 Millionen Euro bei Gesamtkosten in Höhe von 15,0 Millionen Euro Landes-mitteln), Spreepark (rund 13,0 Millionen Euro bei Gesamtkosten in Höhe von rund 52,36 Millionen Euro Landesmitteln), Tegeler Stadtheide (rund 7,51 Millionen Euro bei Gesamtkos-ten in Höhe von rund 52,7 Millionen Euro Landesmitteln), Neubau von Freiflächen am Kul-turforum (rund 2,25 Millionen Euro bei Gesamtkosten in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro Landesmitteln), Britzer Garten (rund 6,82 Millionen Euro bei Gesamtkosten in Höhe von rund 24,0 Millionen Euro Landesmitteln), Entwicklung Tempelhofer Feld (rund 3,6 Millionen Euro bei Gesamtkosten in Höhe von rund 19,2 Millionen Euro Landesmitteln).

Für die Sicherstellung eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs erhalten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Zahlungen auf der Grundlage des 2020 in Kraft getre-tenen neuen Verkehrsvertrags für die Bestellung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen zur Sicherstellung des innerstädtischen ÖPNV mit den Verkehrsmitteln U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre. In den Ansätzen sind Anpassungen für Mehrleistungen der BVG im Zusam-menhang mit der Umstellung der Busflotte auf Elektromobilität und andere Maßnahmen auch auf Basis des Mobilitätsgesetzes enthalten. Der aktuelle Verkehrsvertrag mit der BVG hat eine Laufzeit von 15 Jahren bis zum August 2035. Im Bereich der Zuschüsse für Investiti-onen des ÖPNV sind unter anderem Zahlungen für den die Tunnelsanierung des U-Bahnnetzes, die Grundinstandsetzung des U-Bahn- und Straßenbahnstreckennetzes, den barrierefreien Ausbau der Bahnhofszugänge und den Netzausbau der Straßenbahn vorge-sehen. Für den Abschluss von Verkehrsverträgen im S- und Regionalbahnverkehr sind Ver-pflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 20 Milliarden Euro eingeplant, insbesondere für den S-Bahnverkehr der Jahre ab 2027.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Durch stark gestiegene Bau- und Finanzierungskosten machen es bei den Wohnungs-bauförderungsbestimmungen notwendig, die Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau zu verbessern. Mit der Wohnungsbauförderung 2023 wird die Förderung in Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingungen attraktiver, um den Neubau weiter voranzubringen. Bei Bau-kosten bis rund 4500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sowie 20 Prozent obligatorischem Eigenkapital ist nun eine geschlossene Finanzierung ohne Fremdfinanzierung möglich. Es wird zudem eine neue 3. Förderstufe für erweiterte Wohnberechtigungsschein-Gruppen be-ziehungsweise mittlere Einkommensgruppen eingeführt, und zwar bis 220 Prozent Einkom-mensgrenze nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz. In diesem Jahr sind rund 750 Millionen Euro für den Wohnraumförderfonds im Haushalt vorgesehen, für die Jahre 2024 und 2025 stehen pro Jahr 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Wichtiger Schwerpunkt des Senats im Ressort Stadtentwicklung ist die Finanzierung der Um-setzung der Ergebnisse des Gipfels gegen Jugendgewalt. Im Rahmen des Jugendgipfels wurde beschlossen, in der Stadt mehr qualifizierte Orte für Kinder und Jugendliche anzubieten. Die Ergebnisse des Gipfels werden im Rahmen bestehender Programme umgesetzt. Im Jahr 2023 stehen jeweils Projektmittel in folgendem Umfang zur Verfügung. Aus der Städte-bauförderung 118 Millionen Euro, aus der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative GI/Soziale Infrastrukturmaßnahmen in Quartieren 10 Millionen Euro, aus dem Programm Stärkung Berliner Großsiedlungen kommen 3,1 Millionen Euro und 1,5 Millionen Euro aus dem Programm Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen.

Einen weiteren Schwerpunkt legt der Senat auf das Programm zur Förderung von Zentren und Ortskernen. Mit dem Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere stabilisiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Quartiere und ge-stalten sie klimaresilient. Für das Programm stehen jährlich rund 45 Mio. Euro Mittel des Bundes sowie des Landes zur Verfügung. Die Senatsverwaltung hat vier Berliner Zentren neu in das Städtebauförderprogramm aufgenommen: Helle Mitte (Marzahn-Hellersdorf), Brunnenstraße Nord (Mitte), Wilmersdorfer Straße (Charlottenburg-Wilmersdorf) und Zehlendorf Mitte (Steglitz-Zehlendorf).

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Die positive Entwicklung der Berliner Wirtschaft wird durch die Förderung der Transformation von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Krisenfestigkeit unterstützt. Gemein-sam mit den Branchen wird ein Resilienzprogramm (65 Mio. Euro) mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit und Fachkräftesicherung entwickelt, die Förderung von Solaranlagen verdrei-facht (18,5 Mio. Euro) und Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden (50 Mio. Euro) bezuschusst, um das Ziel einer starken, nachhaltigen Wirtschaft und klimaneutralen Stadt konsequent zu verfolgen.

Nur eines von fünf neuen Unternehmen wird von einer Frau gegründet. Dabei ist Berlin die Stadt der Frauen und dieses Potenzial soll sich auch in der Wirtschaft der Hauptstadt stärker spiegeln. Durch den Chancenfonds (7 Mio. Euro) werden Gründerinnen in Berlin mit ver-schiedenen Maßnahmen gezielt unterstützt. Gefördert werden sowohl die Beratungsstruktu-ren wie die Gründerinnenzentrale und eine Unternehmerinnen-Akademie als auch individuel-le Maßnahmen wie spezielle Gründerinnen-Stipendien und ein Bonus für Meisterinnen, die sich selbstständig machen wollen.

Die Sauberkeit von öffentlichen Straßen, Plätzen und Parks wird weiter verbessert. Die Mittel für die Berliner Stadtreinigung (BSR) werden im Doppelhaushalt um 18,8 Mio. Euro erhöht und steigen 2024 auf 138 Mio. Euro und 2025 auf 140 Mio. Euro, damit die BSR ihre Kernaufgaben und zusätzliche Leistungen für eine saubere Stadt erbringen kann. Dazu gehören die Entsorgung illegal abgestellten Sperrmülls, die Sperrmüllkieztage und die Reinigung von Parks und Grün- und Erholungsflächen.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Die Finanzierung der elf staatlichen Hochschulen für die Jahre 2024 bis 2028 ist im Doppelhaushalt 2024/2025 nachhaltig abgesichert. Die konsumtiven Hochschulzuschüsse wer-den wie geplant um 5 Prozent jährlich steigen. Die Steigerung bezieht sich auch auf den aus Mitteln des Zukunftsvertrags Lehre und Studium des Bundes finanzierten Teil der Landeszu-schüsse. Die Verhandlungen über die Hochschulverträge für die Jahre von 2024 bis 2028 können jetzt auf einer stabilen und nachhaltig gesicherten Grundlage fortgeführt werden. Die Hochschulen erhalten über die Vertragslaufzeit insgesamt mehr als 9,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2024/2025 stehen im Entwurf zum neuen Doppelhaushalt mehr als 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Für den Bereich Pflege wird im Doppelhaushaltsgesetz 2024/2025 die Pflegeausbildung in Berlin verstetigt. Der Anteil des Landes am Fonds für die Ausbildung wird mit jährlich 29,54 Millionen Euro fortgeschrieben. Außerdem werden die beiden Vorhaben Anlaufstelle Ver-trauensperson in Pflege-Wohngemeinschaften und Digitale Informationsplattform für Ältere in Berlin – Seniorennetz Berlin mit 600.000 Euro ab 2024 neu in den Haushalt aufgenom-men.

Zur nachhaltigen Verbesserung der Situation im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) wird der Standort saniert und erweitert. Die Mittel für das KMV steigen von 67,7 Millionen Euro 2023 auf 83,3 Millionen Euro 2024 und auf 89,2 Millionen Euro im Jahr 2025. Das Haus 8 auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik wird saniert. Dafür stehen bis 2027 insgesamt 53,3 Millionen Euro zur Verfügung. Für weitere Umbau-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen des KMV wurden die investiven Mittel zugesichert und Mittel für die Ertüchtigung neuer Platzkapazitäten an einem weiteren Standort noch 2023 sind zugesagt.