Senat stimmt neuer Geschäftsordnung des Richterwahlausschusses zu

Pressemitteilung vom 18.04.2023

Aus der Sitzung des Senats am 18. April 2023:

Auf Vorlage von Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Dr. Lena Kreck, hat der Senat in seiner Sitzung am 18. April 2023 der konsolidierten Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Richterwahlausschusses der Länder Berlin und Brandenburg zugestimmt. Nach dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg gibt sich der Gemeinsame Richterwahlausschuss eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung beider Landesregierungen bedarf. Nach der bisherigen Regelung wechselte die Verantwortung für die Vorbereitung der Sitzungen zwischen den Ländern. Dies führte dazu, dass abwechselnd Berlin oder Brandenburg für ein Gemeinsames Obergericht federführend zuständig waren.

Um die Arbeitsprozesse zu vereinfachen, werden die Zuständigkeiten künftig neu geregelt: Berlin wird bei der Vorbereitung der Sitzungen des gemeinsamen Ausschusses für das Landesarbeitsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zuständig sein, während Brandenburg für das in Brandenburg liegende Finanzgericht und das Landessozialgericht verantwortlich zeichnet. Mit der Verabschiedung einer konsolidierten Fassung der Geschäftsordnung soll das Regelwerk überdies besser nachvollziehbar und transparenter ausgestaltet werden. Eine Vorlage der Geschäftsordnung an das Abgeordnetenhaus ist nicht erforderlich.