Verordnungsermächtigung über die Schiedsstelle für die Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen übertragen

Pressemitteilung vom 17.01.2023

Aus der Sitzung des Senats am 17. Januar 2023:

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz ermächtigt die Landesregierungen, nähere Regelungen über die Schiedsstelle für die Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen zu erlassen. Eine entsprechende Verordnung kann die Zusammensetzung der Schiedsstelle, die Bestellung und Rechtsverhältnisse ihrer Mitglieder, die Geschäftsstelle, die Kostentragung für die Schiedsstelle sowie das Schiedsstellenverfahren regeln.

Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Verordnungsermächtigung durch Rechtsverordnung auf die oberste Landesbehörde zu übertragen.

Damit kann die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung künftig schneller auf Anpassungsbedarfe, die sich aus den häufigen Änderungen des Krankenhausfinanzierungsrechts ergeben können, reagieren.