Senat beschließt Rettungsdienstzulage und weitere Änderungen bei den Erschwerniszulagen

Pressemitteilung vom 20.12.2022

Aus der Sitzung des Senats am 20. Dezember:

Bei Rettungsdienst und Polizei sowie beim Verfassungsschutz erhalten rückwirkend ab dem 1. Dezember 2022 mehr Beschäftigte als bisher eine Erschwerniszulage. Unter anderem gibt es zeitlich befristet bis 2025 eine Rettungsdienstpauschale für die Besatzungen von Rettungs- und Notarztwagen. Sie soll der besonderen Belastung durch die hohen Einsatzzahlen Rechnung tragen. Eine entsprechende Änderung der Erschwerniszulagenverordnung hat der Senat an diesem Dienstag auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener beschlossen.

Die Rettungsdienstzulage beträgt 5 Euro für jede berichtspflichtige Alarmierung in einer Schicht. Sie wird ab dem ersten Einsatz gewährt. Anlass für die Zulage ist die stetige Erhöhung der Einsatzzahlen seit 2020.

Finanzsenator Wesener: „Viele Dienstkräfte bei den Sicherheitsbehörden leisten eine außergewöhnliche Arbeit unter größtem persönlichen Einsatz. Mit den Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung schafft der Senat die Voraussetzungen dafür, dass sich die Anerkennung dafür auch materiell besser niederschlägt als bisher.“

Bei Polizei und Verfassungsschutz wird der Kreis der Berechtigten, die von einer Erschwerniszulage profitieren, geringfügig erweitert. Hier geht es darum, besondere Belastungen und Gefährdungen zu kompensieren sowie dem Gebot der Gleichbehandlung zu entsprechen.

Die Änderungen und neuen Zulagen werden im Jahr 2022 voraussichtlich 350.000 Euro und im Jahr 2023 voraussichtlich 4,18 Mio. Euro mehr kosten.