Amtsgericht Lichtenberg zentral für die Feststellung der Vergütung beruflicher Betreuer zuständig

Pressemitteilung vom 20.12.2022

Aus der Sitzung des Senats am 20. Dezember 2022:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Dr. Lena Kreck, die Verordnung zur Konzentration der Zuständigkeit für die Feststellung der Vergütungshöhe für berufliche Betreuer beschlossen.

Mit dieser Verordnung wird die Zuständigkeit für die Feststellungen nach dem Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) in Berlin zentral bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Amtsgerichts Lichtenberg konzentriert. Die Feststellung gilt für alle künftigen Vergütungsfestsetzungsanträge des beruflichen Betreuers, unabhängig davon, bei welchem Gericht und in welchem Bundesland diese gestellt werden.

Dies soll zum einen die Betreuungsgerichte entlasten, die zukünftig nicht mehr in jedem einzelnen Verfahren zu prüfen haben, welche Vergütungsstufe jeweils anwendbar ist. Zum anderen soll dies auch den beruflichen Betreuern Planungs- und Rechtssicherheit geben, damit diese sich für ihre gesamte Betreuertätigkeit auf eine sichere finanzielle Grundlage verlassen können. Durch die Konzentration bei einem Gericht wird zudem Fachwissen gebündelt und eine möglichst einheitliche Verfahrensweise gewährleistet.