Kompensation für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden: Senat beschließt Entwurf zur haushalterischen Absicherung

Pressemitteilung vom 29.11.2022

Der Senat hat auf seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse beschlossen, zur haushalterischen Absicherung der finanziellen Kompensation für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, den Entwurf eines Nachtragshaushalts zum Haushaltsplan 2023 in das Abgeordnetenhaus einzubringen. Dies greift insbesondere dann, wenn im Rahmen der parlamentarischen Befassung zum Unterrichtsversorgungsgesetz entsprechende Änderungen im Landesbesoldungsgesetz und im Bundesbesoldungsgesetz (Überleitungsfassung für Berlin) geschaffen werden.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mir ist wichtig, dass wir möglichst vielen Lehrkräften, die Berlin über viele Jahre die Treue gehalten haben, ein Angebot zur Verbeamtung machen können. Mit der Option, bis zur Vollendung des
52. Lebensjahres zu verbeamten, haben wir das, was rechtlich möglich ist, umgesetzt. In den Fällen, in denen dies beispielsweise aus Altersgründen aufgrund des geltenden Rechts nicht mehr möglich ist, unterstütze ich es sehr, an diese Lehrkräfte eine finanzielle Kompensation auszuzahlen.“

Der Senat steht somit zur Kompensation für die Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, und sorgt für die Finanzierung und die dafür notwendige Stellenausstattung.