Zeitplan für den Entwurf zum Nachtragshaushalt: Beschluss über Entlastungsmaßnahmen ist bereits für Anfang November geplant

Pressemitteilung vom 04.10.2022

Aus der Sitzung des Senats am 4. Oktober 2022:

Die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stellt Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vor erhebliche Belastungen. Der Senat wird Entlastungen so schnell wie möglich umsetzen und darum einen Nachtragshaushalt beschließen. Finanzsenator Daniel Wesener hat an diesem Dienstag, den 4. Oktober 2022, Meilensteine für diesen Prozess vorgelegt.

Finanzsenator Wesener: „Die Berlinerinnen und Berliner erwarten zurecht, dass das Land gemeinsam mit dem Bund schnell und verlässlich handelt, um Härten abzufedern und die öffentliche Grundversorgung zu gewährleisten. Ich freue mich daher, dass der Senat meinem Vorschlag gefolgt ist und wir bereits Anfang November die vereinbarten Entlastungs-maßnahmen finanziell unterlegen.“

Wichtige Grundlage für den Nachtragshaushalt werden die Herbst-Steuerschätzung und der darauf basierende Bericht zum Finanzstatus sein. Er zeigt die finanziellen Spielräume aus möglichen Minderausgaben und Mehreinnahmen auf und wird Anfang November vorliegen. Der Senatsbeschluss über den Entwurf eines Nachtragshaushalts kann dann bereits am 8. November erfolgen.

Finanzsenator Wesener: „Wir haben vereinbart, dass sich der Senat in seinem Entwurf für einen Nachtragshaushalt auf das Berliner Entlastungspaket und auf den Finanzierungsanteil des Landes an den im Bund beschlossenen Maßnahmen konzentriert. Unter dieser Voraussetzung können wir das Aufstellungsverfahren verkürzen und den anspruchsvollen Zeitplan halten.“