Gesamtstädtische Steuerung im Bereich der Hilfen zur Erziehung weiterentwickelt

Pressemitteilung vom 19.07.2022

Aus der Sitzung des Senats am 19. Juli 2022:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse, den Bericht zum gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrolling der Hilfen zur Erziehung (FFC HzE) für das Jahr 2022 beschlossen. Der Bericht weist einerseits die Entwicklung der Ausgaben in diesem Bereich aus und zeigt andererseits fachliche Entwicklungen auf. Insgesamt zeigt sich, dass die gesamtstädtische Steuerung weiterentwickelt werden konnte. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sind in dem Bericht noch nicht berücksichtigt.

Hilfen zur Erziehung sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch auf die Eltern einen individuellen Rechtsanspruch haben. Sie unterstützen und entlasten Familien vorübergehend oder auf Dauer.

Beispiele für Projekte und Vorhaben des FFC HzE sind:

  • Den bezirklichen Jugendämtern werden durch das Fachkonzept Flexibudget jährlich Mittel im Umfang von 7,2 Mio. Euro weiterhin zur Verfügung gestellt, um Angebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in belastenden Lebenslagen umzusetzen. Den Familien und jungen Menschen wird hiermit ein niedrigschwelliger und unbürokratischer Zugang zu wohnortnahen Unterstützungsangeboten im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung ermöglicht. Insgesamt haben knapp 8000 Personen Angebote aus dem Flexibudget genutzt.
  • Für junge Menschen, die sich am Übergang von der stationären Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben befinden, wurde das neue Wohnangebot „An der Wuhlheide“ eröffnet (Leaving Care). Das Wohnangebot ist für den Zeitraum einer Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnah-me konzipiert und unterstützt junge Menschen in dieser Übergangsphase.
  • Ein wichtiges Anliegen ist weiterhin die Stärkung der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste (RSD), insbesondere der personellen Situation. Zur Weiterentwicklung von Maßnahmen der Personalgewinnung und Personalbindung wird jetzt beispielsweise ein Monitoring der Personalfluktuation erprobt.
  • Durch eine systematische Wirkungsevaluation werden seit Mai 2021 erstmalig statistische Daten zur Wirkung von Hilfen zur Erziehung in Berlin erfasst. Das Ziel sind strukturierte Einschätzungen zur Wirksamkeit der Hilfen durch die Familien und die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, um eine gezielte Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung zu ermöglichen.
  • Die Weiterentwicklung des Berliner Pflegekinderwesens wird in diesem Jahr als ein neuer und zentraler Baustein in das Fach- und Finanzcontrolling der Hilfen zur Erziehung aufgenommen.

Der Ausgabenanstieg blieb im Berichtszeitraum 2021 im Rahmen der Anpassungen der Entgelte. Nahezu unverändert war ebenso die Anzahl der gewährten Hilfen (trotz eines Anstiegs der Zahl der unter 21-Jährigen). Diese Entwicklung ist auch das Ergebnis des gesamtstädtischen Steuerungsansatzes.