Senat beschließt die Dritte Verordnung zur Änderung der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

Pressemitteilung vom 28.06.2022

Aus der Sitzung des Senats am 28. Juni 2022:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, beschlossen, die Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung zu ändern, um diese mit Hinblick auf die geänderte europäische und nationale Rechtslage im Bereich der In-vitro-Diagnostika anzupassen. So sind seit dem 26. Mai 2022 die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika als europaweit unmittelbar geltendes Recht sowie in Deutschland das
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz anstelle des außer Kraft getretenen Medizinproduktegesetzes für diese Produktklasse anzuwenden.

Mit der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung wird die Erhebung von Gebühren beispielsweise für Leistungen der Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens geregelt. Hierbei erfassen die Tarifstellen im 59er-Bereich unter anderem die Gebührentatbestände für Amtshandlungen nach dem für Medizinprodukte sowie für In-vitro-Diagnostika geltenden Recht, die von Mitarbeitenden des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin und des Landesamts für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg im Zuge der Überwachung von Herstellern oder Betreibern von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika sowie von medizinischen Laboren erhoben werden können.

Die Änderung der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung besteht in der formalen Anpassung der Tarifstellen 59010-59110 an das neu geltende europäische und nationale
In-vitro-Diagnostika-Recht. Die EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz stellen umfangreichere und detaillierte Anforderungen an die Wirtschaftsakteure im Bereich der In-vitro-Diagnostika und damit auch an die sie überwachenden Behörden. Die Gebührenrahmen der einzelnen, die Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika betreffenden Tarifstellen bedurften jedoch keiner Anpassung und bleiben unverändert.

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.