Errichtung von etwa 1.800 Wohnungen auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick weiterhin gesichert

Pressemitteilung vom 14.06.2022

Aus der Sitzung des Senats am 14. Juni 2022:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel, beschlossen, die Rechtsverordnung für Bahnflächen im städtebaulichen Entwicklungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick aufzuheben.

Damit wird das im Mai 2020 festgelegte Entwicklungsgebiet um knapp 14 Hektar verkleinert. Die Ziele der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und deren zügige Umsetzung werden dadurch nicht beeinträchtigt.

Bei den 14 Hektar handelt sich in erster Linie um Gleistrassen und Bahnanlagen, die für den Bahnbetrieb der Fernbahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) und der S-Bahnstrecke S3 notwendig sind. Es handelt sich dabei um eine mit der Deutschen Bahn AG abgestimmte Klarstellung. Die Errichtung der geplanten Wohnungen sowie der Bau der geplanten Gemeinbedarfseinrichtungen des Entwicklungsgebietes sind weiterhin gesichert.