Senat vereinfacht Schiedsstellenverfahren

Pressemitteilung vom 24.05.2022

Aus der Sitzung des Senats am 24. Mai 2022:

Der Senat hat die von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, vorgelegte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zur Kenntnis genommen.

Drei Jahre nach Erlass der Schiedsstellenverordnung hat die Praxis gezeigt, dass infolge der neuen Rechtslage nach dem Bundesteilhabegesetz eine hohe Anzahl von Schiedsstellenverfahren durchzuführen ist. Es ist deshalb vorgesehen, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu wird die Schiedsstellenverordnung in drei Punkten geändert. Um die Kommunikation zu vereinfachen, wird die Zulässigkeit von E-Mails im Verfahren erweitert. Weiterhin wird ein Antrag zukünftig gebührenfrei, wenn er rechtzeitig wieder zurückgenommen wird. Darüber hinaus wird eine klarstellende Regelung zum Ruhen des Verfahrens in die Verordnung eingefügt.

Die Änderungsverordnung wird zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.