Schaffung von Wohnraum: Land Berlin lotet Optimierungspotenziale für Erbbauberechtigte aus – erstes beihilferechtliches Gutachten liegt vor

Pressemitteilung vom 08.02.2022

Aus der Sitzung des Senats am 8. Februar 2022:

Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, mehr bezahlbaren Wohnraum, soziale sowie kulturelle Infrastruktur und Raum für Gewerbetreibende zu schaffen. Hierzu zählt auch das ins Regierungsprogramm aufgenommene Vorhaben, weitere Optimierungspotenziale beim Erbbaurecht auszuloten. Konkret geht es um Möglichkeiten, bei der Vergabe öffentlicher Liegenschaften von marktüblichen Erbbauzinssätzen im Einklang mit dem EU-Beihilferecht abzuweichen. Ein entsprechendes Gutachten hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener zur Kenntnis genommen.

Der Senat hat sich bereits mit der Feststellung neuer, marktüblicher Erbbauzinssätze im Juni 2021 vorgenommen, die Bedingungen für Erbbauberechtigte vorteilhafter zu gestalten. In diesem Zusammenhang wurde die Senatsfinanzverwaltung mit einer gutachterlichen Prüfung möglicher sonstiger Modelle der Bemessung des Erbbauzinssatzes oder der Erbbauzinszahlung beauftragt. Im Mittelpunkt steht die Klärung, unter welchen Voraussetzungen beihilferechtskonform von den marktüblichen Erbbauzinssätzen abgewichen werden kann.

Nun liegt ein erstes beihilferechtliches Gutachten einer Fachkanzlei vor. Darin wird untersucht, in welchen Fällen trotz der Unterschreitung der beschlossenen Erbbauzinssätze ein Verstoß gegen das Beihilferecht ausgeschlossen werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Erbbauberechtigte nicht wirtschaftlich tätig sind und beispielsweise − bezogen auf Eigenheime − selbst in dem errichteten Gebäude wohnen.

Das Gutachten geht insbesondere auf die beihilferechtskonforme Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften ein. Beim genossenschaftlichen Geschosswohnungsbau sieht das Gutachten im Einklang mit den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ebenfalls Gestaltungsmöglichkeiten. Um Einschätzungen für den sozialen Wohnungsbau durch sonstige Träger zu treffen, sind weitere Prüfungen erforderlich.

Finanzsenator Wesener: „Das Gutachten bietet eine gute Grundlage für eine weitere soziale Ausgestaltung des wichtigen Instruments des Erbbaurechts. Damit wird diese Debatte, die in Berlin ressortübergreifend, im Abgeordnetenhaus und mit der organisierten Zivilgesellschaft geführt wird, um einen relevanten Beitrag bereichert.“