Neuerlass der Ausführungsvorschriften über die Verpflichtung der Beamtinnen und Beamten zum Tragen von Dienstkleidung

Pressemitteilung vom 11.01.2022

Aus der Sitzung des Senats am 11. Januar 2022:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – den Neuerlass der Ausführungsvorschriften über die Verpflichtung der Beamtinnen und Beamten zum Tragen von Dienstkleidung beschlossen. In erster Lesung hatte sich der Senat am 30. November 2021 mit dem Thema befasst.
Weitere Informationen stehen online zur Verfügung.