Senat verlängert Erlass von Sondernutzungsgebühren für Straßenfeste bis zum 30. Juni 2022

Pressemitteilung vom 07.12.2021

Aus der Sitzung des Senats am 7. Dezember 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, ein besonderes öffentliches Interesse Berlins daran anerkannt, dass die Bezirksämter auch für das erste Halbjahr 2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von Verkehrsflächen (etwa für Veranstaltungen und Straßenfeste) verzichten können.

In Anbetracht der weiterhin bestehenden pandemiebedingten Beschränkungen sind Veranstalterinnen/Veranstalter sowie Schaustellerinnen/Schausteller – auch aufgrund der planerischen Unwägbarkeiten im Hinblick auf das fortschreitende
SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen – nach wie vor wirtschaftlich stark belastet.