Fortsetzung der wissenschaftlichen Begleitforschung im Berliner Jugendvollzug

Pressemitteilung vom 26.10.2021

Aus der Sitzung des Senats am 26. Oktober 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, die für die Fortführung des länderübergreifenden Projekts zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs notwendige Verwaltungsvereinbarung beschlossen.

Ziel des Jugendstrafvollzuges ist es, die Jugendlichen zukünftig zu einem Leben ohne Straftaten zu befähigen. Daraus ergibt sich die Verantwortung des Staates, Sorge dafür zu tragen, dass die Phase des Freiheitsentzugs nicht nur auf Sanktionierung ausgerichtet ist, sondern vielmehr mit resozialisierungsfördernden Inhalten gefüllt wird.

Um zu überprüfen, wie gut die Umsetzung dieses Ziels gelingt, beteiligt sich Berlin weiterhin an dem länderübergreifenden Projekt zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs. In dessen Rahmen werden regelmäßig Daten zu den vollzuglichen Strukturen sowie zu den inhaftierten Jugendlichen erhoben und ausgewertet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind sodann nutzbar, um den Jugendstrafvollzug weiter zu verbessern und die behandlerische Ausgestaltung zu optimieren.