Senat erlässt Waffengebührenordnung für das Land Berlin

Pressemitteilung vom 14.09.2021

Aus der Sitzung des Senats am 14. September 2021:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Waffenrecht beschlossen.

Die Gebühren für Amtshandlungen im Waffenrecht richten sich im Land Berlin gegenwärtig nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz des Bundes. Da die Zuständigkeit für die Regelung der Gebühren im Waffenrecht weitgehend auf die Länder übergegangen ist und die Kostenverordnung des Bundes nur noch bis zum 1. Oktober 2021 gilt, muss das Land Berlin eine eigene Waffengebührenordnung erlassen.

Die Gebührentatbestände aus der Kostenverordnung zum Waffengesetz werden zum Teil übernommen. Zusätzlich werden Gebührentatbestände für waffenrechtliche Überprüfungen und Kontrollen eingeführt, um den mit derartigen Amtshandlungen verbundenen Verwaltungsaufwand zu decken. Dies betrifft die sogenannte Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung der Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die Überprüfung des Fortbestehens eines waffenrechtlichen Bedürfnisses sowie die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen.