Senat legt Bericht zum Lieferkettengesetz vor

Pressemitteilung vom 24.08.2021

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, seinen Bericht zum Lieferkettengesetz beschlossen. Anlass dieses Berichts ist das vom Deutschen Bundestag am 11. Juni 2021 beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 25. Juni durch den Bundesrat bestätigt worden ist. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am 1. Januar 2023 in Kraft. Einzelne Vorschriften sind jedoch bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten. Der Senat gibt in seinem Bericht eine differenzierte Einschätzung ab.

So ist dem Bericht zufolge in der Gesamtschau das neue Gesetz ein Kompromiss, der als erster Schritt zur Vermeidung von Menschenrechtsverstößen zu begrüßen ist. Der Senat hat dem Gesetz zugestimmt, weil er grundlegende Menschenrechtsstandards wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie bestimmte umweltbezogene Pflichten unterstützt. Er begrüßt auch, dass das Gesetz klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen festlegt und so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene schafft.

Im Rahmen einer Protollerklärung der Länder haben Berlin und Bremen im Bundesrat im Sinne des Beschlusses des Abgeordnetenhauses ihre Bedenken erklärt. Die beiden Bundesländer haben darauf verwiesen, dass faire, unternehmerische Wertschöpfung entlang von Lieferketten durch das vorliegende Gesetz nicht vollständig erreicht werden kann. Hierfür wären im Weiteren notwendig:

  • die Anwendung des Lieferkettengesetzes auf Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden anstatt auf Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden,
  • eine ergänzende zivilrechtliche Haftung für vorhersehbare und vermeidbare Schäden aufgrund von Sorgfaltspflichtverletzungen sowie
  • die Erstreckung der Haftung für Menschen- und Umweltrechtsverletzungen auf die gesamte Lieferkette, die dann auch mittelbare Zulieferer betreffen würde.

Noch im Jahr 2021 will die EU-Kommission einen ambitionierten Gesetzgebungsvorschlag zur nachhaltigen Unternehmensführung vorlegen, der nach aktuellen Informationen weit über das Deutsche Lieferkettensorgfaltsgesetz hinausgehen soll. Dieser höhere Schutzstandard wäre auch für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich.