Anpassung der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung

Pressemitteilung vom 24.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 24. August 2021:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport Andreas Geisel die 31. Verordnung zur Änderung der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung beschlossen. Mit der Änderungsverordnung wurde das Gebührenverzeichnis B – besondere Benutzungen (Notfallrettung) Tarifstelle B 1.5 für Notarzteinsatzfahrzeuge angepasst. Das Notarzteinsatzfahrzeug bringt die Notärztin bzw. den Notarzt und notfallmedizinische Ausrüstung an die Einsatzstelle.

Seit dem Jahr 2015 werden die Verträge zur Erbringung der ärztlichen Leistung im Notarztdienst ausgeschrieben. Der Abschluss neuer Verträge war erforderlich, da die bisher geltenden Verträge für die Besetzung der Notarzteinsatzfahrzeuge Ende 2020 ausliefen. Bislang gab es 21 Standorte für Notarzteinsatzfahrzeuge. Da das Einsatzaufkommen jedoch gestiegen ist, sind nunmehr 25 Standorte im Berliner Stadtgebiet notwendig und bereits in Betrieb genommen worden.

Durch die den Verträgen zugrundeliegende Ausschreibung wurde eine deutliche Steigerung der Arztkosten erkennbar. Der Abschluss der Verträge ist jedoch unbedingt erforderlich, um die Notfallversorgung der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen. Die steigenden Kosten machen eine Gegenfinanzierung durch entsprechende Gebühreneinnahmen erforderlich. Daher musste der bisher geltende Gebührensatz an die geänderte Kostensituation angepasst werden.

Die neue Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetz– und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.