Senat beschließt Bericht zu Jugendverkehrsschulen

Pressemitteilung vom 10.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 10. August 2021:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung den Bericht an das Abgeordnetenhaus „Jugendverkehrsschulen dauerhaft sichern, konzeptionell weiterentwickeln und ihre Arbeitsfähigkeit gewährleisten“ auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, beschlossen. Der Bericht wird dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Jugendverkehrsschulen sind gemäß § 124a des Schulgesetzes von Berlin Einrichtungen mit gesetzlichem Auftrag. Träger der Jugendverkehrsschulen sind die Bezirke. Heute nehmen die 12 Bezirke an insgesamt 25 Standorten Aufgaben einer Jugendverkehrsschule wahr. Die Angebote der Verkehrsschulen wurden 2019 von insgesamt rund 306.000 Teilnehmenden, insbesondere Schülerinnen und Schüler, genutzt.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat haben erhebliche zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Entwicklung der Einrichtungen zu fördern und ihr Angebot auszubauen. Die Bezirke haben diese Mittel weit überwiegend in Sanierungsmaßnahmen für Anlagen und Parcours sowie für neue Fahrräder und Lehr- und Lernmittel investiert. Die Verfügbarkeit der Einrichtungen, insbesondere für die Radfahrausbildung der Schulen, konnte insgesamt verbessert werden. Allerdings wurde der Entwicklungsprozess in den Bezirken durch die erforderlichen Covid-19-Infektionsschutzmaßnahmen, welche seit April 2020 zu mehrmonatigen Schließungen und danach eingeschränktem Betrieb führten, aufgehalten.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat mit den Bezirken die Erprobung und Weiterentwicklung der vorliegenden Qualitätsstandards vereinbart. Basierend auf den Ergebnissen dieses Prozesses, welcher bis zum Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein soll, wird der Senat prüfen, inwieweit sich daraus Erkenntnisse für eine vergleichbare materielle und personelle Ausstattung der Jugendverkehrsschulen in den Bezirken gewinnen lassen.

Senatorin Scheeres: „Die Jugendverkehrsschulen sind die wertvollen Partner für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bezirken. Für die praktische Radfahrausbildung der Grundschulen sind sie unverzichtbar! Nach den konsolidierenden und sichernden Maßnahmen der letzten Jahre soll der Blick nun gemeinsam mit den Bezirken verstärkt auf Maßnahmen der Qualitätsentwicklung, der Einführung von gemeinsamen Qualitätsstandards, gerichtet werden. Die Senatsverwaltung für Bildung wird die Bezirke dabei auch künftig fachlich begleiten und unterstützen, damit sich die Jugendverkehrsschulen als Bildungseinrichtungen mit eigenem Angebot und Profil weiterentwickeln können.“