Michael Müller zu 20 Jahre eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare: „Gleichbehandlung auf juristischer Ebene vollständig umsetzen“

Pressemitteilung vom 03.08.2021

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, würdigt das Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes vor 20 Jahren. Seit dem 1. August 2001 werden Verbindungen von Frauen mit Frauen und von Männern mit Männern rechtlich anerkannt. Das Gesetz war bis September 2017 wirksam und wurde durch die Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 abgelöst.

Michael Müller: „Für die gesellschaftliche und juristische Gleichstellung von Lesben und Schwulen war das Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes ein symbolhafter Durchbruch, der die Lebensrealitäten anzuerkennen begann und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur längst fälligen und gebotenen rechtlichen Gleichstellung war. Die Möglichkeit der rechtlich anerkannten Lebenspartnerschaft war und ist Ausdruck eines öffentlichen Bewusstseinswandels, der Gleichstellung und Gleichbehandlung fordert. Erreicht sind sie aber noch nicht. Die Ehe für alle ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg. Aber auf juristischer Ebene gilt es weiterhin, die Gleichbehandlung vollständig umzusetzen.“

Der Regierende weiter: „Berlin ist eine Stadt der Freiheit und steht für ein offenes, liberales und tolerantes Miteinander. Diversität zu fördern und zu stärken, hat für den Senat hohe Priorität. Berlin gilt als Metropole der Lesben- und Schwulenbewegung. Die Belange der sozialen Gruppen werden und wurden durch den Senat stets konsequent unterstützt, wie zum Beispiel in diesem Jahr mit einer Bundesratsinitiative zur Reform des Abstammungsrechts und dem Maßnahmenplan zur Initiative ‘Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt!’ 2019. Trotz aller positiver Entwicklungen sehen wir bedauerlicherweise auch, dass fehlender Respekt und Gewalttaten immer noch zur Realität von LSBTI gehören.“

Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde im November 2000 vom Bundestag beschlossen und trat am 1. August 2001 in Kraft. Dem Statistischen Bundesamt zufolge gab es 2017 bundesweit ca. 53.000 verpartnerte Paare. Mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts können seit dem 1. Oktober 2017 eingetragene Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden. Von 2018 bis 2020 haben bundesweit ca. 57.000 gleichgeschlechtliche Paare geheiratet.