Weitere Teile der Berliner Mauer sichern und in Gedenkkonzept einbeziehen

Pressemitteilung vom 20.07.2021

Aus der Sitzung des Senats am 20. Juli 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, den Bericht an das Abgeordnetenhaus zu „Weitere Teile der Berliner Mauer sichern und in Gedenkkonzept einbeziehen“ beschlossen.

Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat aufgefordert, die bisher denkmalrechtlich noch nicht gesicherten baulichen Reste der Berliner Mauer und der Grenzanlagen der DDR zu erfassen und jene Abschnitte, für die das sinnvoll und möglich ist, unter Denkmalschutz zu stellen. Für außerhalb der Stadtgrenze befindliche, nicht geschützte Teile wurde eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg angeregt.

Sofern einzelne Elemente der Grenzanlagen der DDR nicht auf Grundstücken der öffentlichen Hand gelegen sind, ist ein Ankauf oder eine Übernahme zu prüfen, um die historischen Zeugnisse langfristig im Stadtraum zu sichern und ihre Bedeutung der Öffentlichkeit zu vermitteln. Hierzu ist dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Juli zu berichten.

Eine professionelle Erfassung und dauerhafte Präsentation sind nur als kooperatives Projekt umsetzbar und dringend geboten. Zunächst bedarf es konzeptioneller Vorarbeiten, um die künftige Reichweite der Erfassung, die Erhaltungsmöglichkeiten, die Präsentation und die Vermittlung zu bestimmen. Hierzu gab es bereits eine Zusammenkunft und erste Beratung zu diesem Komplex zwischen Landesdenkmalamt Berlin, Stiftung Berliner Mauer und Brandenburgischem Landesamt für Denkmalpflege. Eine Quantifizierung der dafür benötigten finanziellen wie personellen Mittel ist erst nach einer Verständigung darüber, nach welchen Kategorien die weiteren Teile der Berliner Mauer und der Grenzanlagen bewertet und unter Denkmalschutz gestellt werden können, und der daraus resultierenden Erhebung möglich.