Berliner Positionierung zum Digital Services Act und zum Digital Markets Act

Pressemitteilung vom 22.06.2021

Aus der Sitzung des Senats am 22. Juni 2021:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Dr. Klaus Lederer, Senator für Kultur und Europa, die Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission für ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) und ein Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) im Grundsatz begrüßt und zugleich Berliner Forderungen formuliert.

Mit diesen Gesetzen sollen ein zeitgemäßer Rahmen für die digitale Plattformökonomie und ein flexibler Handlungsrahmen zur Regulierung von wettbewerblich problematischen Phänomenen der Digitalökonomie geschaffen werden. Die Ausgestaltung der beiden Rechtsakte als Verordnungen soll sicherstellen, dass überall in der EU einheitliche Regeln gelten.

Der Senat sieht aber auch Nachbesserungsbedarf. So fordert er im Hinblick auf die im DSA-Entwurf vorgesehenen Pflichten und Verfahren, aber auch beim Thema Rechtsdurchsetzung klarere und wirksamere Regelungen. Hierzu zählen konkrete Höchstfristen für Plattformen zur Entfernung von illegalen Inhalten, die bislang fehlen. Auch sollte der Begriff „illegale Inhalte“ präzisiert und ferner klargestellt werden, dass nicht nur nationale, sondern auch lokale oder regionale Bestimmungen darunterfallen.

Zudem macht sich der Senat für die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung stark. Während die Europäische Kommission die Durchsetzung des DSA in die Hände des jeweiligen Sitzlandes legen möchte, fordert der Senat, dass auch lokale und regionale Behörden EU-weit durchsetzbare Anordnungen zur Herausgabe von Daten zur Löschung illegaler Inhalte erlassen können müssen. Vor allem im Hinblick auf die Durchsetzung lokaler Zweckentfremdungsverbote wäre das ein großer Fortschritt.