Senat beschließt Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters

Pressemitteilung vom 15.06.2021

Aus der Sitzung des Senats am 15. Juni 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci den Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen beschlossen. Damit wird die rechtliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters geschaffen.

Ziel ist es, mit Hilfe des elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises künftig den Zugriff auf Inhalte und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu ermöglichen. Bei den approbierten verkammerten Gesundheitsberufen wird die Ausgabe der elektronischen Ausweise durch die Heilberufekammern auf Landesebene bereits wahrgenommen. Dagegen gibt es für Angehörige der nicht approbierten Gesundheitsberufe und sonstigen Erbringerinnen und Erbringern ärztlich verordneter Leistungen eine solche zuständige Stelle in den Ländern bisher nicht.

Daher wurde im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Sommer 2007 die Einrichtung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) als gemeinsame zuständige Stelle für die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen für diese Berufsgruppen beschlossen.

Das eGBR wird an der Bezirksregierung Münster (Sitzland Nordrhein-Westfalen) eingerichtet.

Die Einbindung der vertragschließenden Länder in die gemeinsame Stelle wird über einen Länderbeirat sichergestellt. Daneben schreibt der Staatsvertrag die Einrichtung eines Fachbeirats vor, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Berufsgruppen der Zugriffsberechtigten zusammensetzt. Der nicht durch Einnahmen (Gebühren/Auslagenersatz) gedeckte Finanzbedarf für die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters wird unter den am Staatsvertrag beteiligten Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel in der jeweils aktuellen Fassung verteilt.

Für das Land Berlin bedeutet die Einrichtung eines eGBR als gemeinsame zuständige Stelle für die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen viele Vorteile. So können kostenintensive Doppelstrukturen vermieden und technische wie organisatorische Schnittstellen minimiert werden.