Regelungen zu Assistenzhunden für Menschen mit Behinderungen sollen verbessert werden

Pressemitteilung vom 15.06.2021

Aus der Sitzung des Senats am 15. Juni 2021:

Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, hat dem Senat heute einen Zwischenbericht zur Berliner Umsetzung der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierten Kampagne „Assistenzhunde willkommen“ vorgelegt.

Mit dieser Initiative soll über die Zutrittsrechte von Assistenzhundeteams (Assistenzhund-Besitzer/Besitzerin-Gespann) in landeseigene Gebäuden, Einrichtungen und Unternehmen aufgeklärt werden. Unter anderem sollen Mitarbeitende im Eingangsbereich durch Informations- und Schulungsmaterial für die gleichberechtigten Zugangsrechte von Menschen mit Behinderungen − begleitet durch einen Assistenzhund − sensibilisiert werden.

Senatorin Breitenbach: „Die Kampagne ‚Assistenzhunde willkommen‘ ist wichtig, um eine größere Öffentlichkeit über das Thema Assistenzhunde zu informieren. Außerdem werden mit geplanten gesetzlichen Änderungen und Anpassungen weitere Rechtsgrundlagen für mehr Inklusion geschaffen.“

Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat im zweiten Durchgang das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) verabschiedet. Dieses Gesetz umfasst auch gesetzliche Regelungen zum Thema Assistenzhunde und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.