Senat stimmt der Verwaltungsvereinbarung Glücksspielstaatsvertrag 2021 zu

Pressemitteilung vom 01.06.2021

Aus der Sitzung des Senats am 1. Juni 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, dem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung Glücksspielstaatsvertrag 2021 zugestimmt und den Senator für Inneres und Sport ermächtigt, diese für das Land Berlin zu unterzeichnen.

Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen haben am 29. Oktober 2020 den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) unterzeichnet. Der konkreten Ausführung dieses neuen Staatsvertrages vor allem im Bereich der zentralen Zuständigkeiten dient die neue Verwaltungsvereinbarung der Länder, die im Vergleich zur Vorgängervorschrift vor allem redaktionell angepasst wurde. Inhaltlich werden nach wie vor insbesondere Regelungen zum Entscheidungsorgan „Glücksspielkollegium“, zu glücksspielrechtlichen Gremien wie dem „Fachbeirat“ und dem „Sportbeirat“ und schließlich auch zum näheren Verfahren der Kostenregulierung getroffen.

Die Verwaltungsvorschrift Glücksspielstaatsvertrag 2021 (VwV GlüStV 2021) soll abschließend im Juni 2021 durch die Innenministerkonferenz beschlossen und dort auch unterzeichnet werden.