Senat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes

Pressemitteilung vom 11.05.2021

Aus der Sitzung des Senats am 11. Mai 2021:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, beschlossen, dem Abgeordnetenhaus von Berlin den Gesetzentwurf zum Dritten Änderungsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) zur Beschlussfassung vorzulegen. Zuvor hatte der Rat der Bürgermeister Stellung genommen. Die Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetztes schließt Rechtslücken und soll somit die Versorgung der Berliner Bevölkerung mit Wohnraum verbessern

Das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbot schützt den Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnungen. Das Verbot wird in allen Berliner Bezirken umgesetzt und angewendet. Die Versorgung der Berliner Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum ist aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage nach wie vor eine der vorrangigsten Aufgaben dieses Senats. Neben der aktiven Wohnungsbaupolitik kommt dem Schutz des bestehenden Wohnraums eine besondere Bedeutung zu.

Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Mit kurzzeitigen und illegalen Vermietungen von Wohnungen als Ferienwohnungen wird dem Markt seit Jahren dringend benötigter Wohnraum entzogen. Der heute durch den Senat beschlossene Gesetzesentwurf soll die Behörden in die Lage versetzen, noch gezielter dagegen vorzugehen. Zu diesem Zweck soll mit der Novellierung in Ergänzung zum weiterhin bestehenden Genehmigungsverfahren unter anderem eine Registrierungspflicht für alle Anbieter von Ferienunterkünften in Berlin eingeführt werden. Diese Regelung stärkt den Vollzug des Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes und verhindert Umgehungsmöglichkeiten.“

Der Entwurf der Novelle des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes sieht die Pflicht vor, die im Registrierungsverfahren vergebene Nummer (Registriernummer) bei jeder Werbung/jedem Angebot öffentlich sichtbar anzugeben. Internetportale und Printmedien, die Anzeigen für Ferienwohnungen veröffentlichen, werden verpflichtet, keinerlei Angebot ohne eine solche Nummer zu veröffentlichen. Daneben wird eine Auskunftspflicht für Beschäftigte und Beauftragte von auskunftspflichtigen Personen eingeführt, um diesbezüglich Rechtssicherheit zu schaffen. Bislang war nicht klar geregelt, ob auch Beschäftigte und Beauftrage von nach dem Gesetz auskunftspflichtigen Personen, wie zum Beispiel Hausmeister, selbst auskunftspflichtig sind. Diese Regelungslücke wird nun geschlossen.