Gesetz über den Vollzug des Jugendarrests in Berlin

Pressemitteilung vom 04.05.2021

Aus der Sitzung des Senats am 4. Mai 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Dr. Dirk Behrendt, beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrests in Berlin (Berliner Jugendarrestvollzugsgesetz – JAVollzG Bln) beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen der Vollzug des Jugendarrests in Berlin auf eine landesgesetzliche Grundlage gestellt und zugleich verfassungsrechtlichen Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung des Arrests Rechnung getragen werden. Bislang gründete sich der Jugendarrest auf eine Bundesverordnung.

Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der erzieherischen Ausgestaltung des Arrests, womit sich der Jugendarrest deutlich von dem Vollzug der Jugendstrafe abgrenzen soll. Der Gesetzentwurf schreibt viel von dem fest, was in der Praxis bereits tatsächlich umgesetzt wird.