Senat beschließt Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für Straßenfeste im Jahr 2021

Pressemitteilung vom 13.04.2021

Aus der Sitzung des Senats am 13. April 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, für das Jahr 2021 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Straßenfeste zu verzichten.

Damit sollen – sofern die Entwicklung der Corona-Pandemie entsprechende Veranstaltungen im Laufe des Jahres wieder möglich macht – Gewerbebetriebe und Veranstaltende sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen in diesem Bereich gefördert werden.

Mit dem Beschluss erklärt Berlin ein besonderes öffentliches Interesse an solchen Veranstaltungen und ermächtigt auf diese Weise die Bezirksämter, bis Ende des Jahres auf die Erhebung der ansonsten fälligen Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von Verkehrsflächen auch für Straßenfeste zu verzichten.

Dies würde dann etwa für Veranstaltungen wie das Konzert „Classic Open Air“ oder die Silvesterfeier am Brandenburger Tor, für Volksfeste, Kiezfeste oder Weihnachtsmärkte gelten und sowohl Veranstaltenden als auch Schaustellerinnen und Schaustellern zugutekommen.