Beamtenverhältnis auf Probe: Änderung der Laufbahnverordnung kann im 2. Quartal in Kraft treten

Pressemitteilung vom 30.03.2021

Aus der Sitzung des Senats am 30. März 2021:

Nachdem der Rat der Bürgermeister am 18. März 2021 mit der dem Senat am 2. März 2021 von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz zur Kenntnisnahme vorgelegten Änderung der Laufbahnverordnung für den allgemeinen Verwaltungsdienst (LVO-AVD) befasst war, kann die Verordnung nunmehr im zweiten Quartal in Kraft treten.

Mit der Änderung werden vor allem Ausbildungsstandards angepasst (§ 15 LVO-AVD). Konkret geht es um die direkte Laufbahnbefähigung für die gehobene Funktionsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Diese sollen Absolventinnen und Absolventen, die beispielsweise das duale Studium „Öffentliche Verwaltung” an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) durchlaufen haben, künftig erhalten. Damit wird die direkte Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ermöglicht. Gleichzeitig geht es um die Anerkennung von gleichwertigen Abschlüssen im Sinne des Laufbahngesetzes (§ 8 Absatz 1 Nummer 3).

Weitere Informationen enthält die Erklärung vom 2. März, die Sie auf Berlin.de finden: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1058833.php.