Bericht zum Sportstättensanierungsprogramm 2020

Pressemitteilung vom 23.02.2021

Aus der Sitzung des Senats am 23. Februar 2021:

Der Senat hat heute den Bericht des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, zum Sportstättensanierungsprogramm 2020 beschlossen. Der Bericht beinhaltet die Abrechnung des Sportstättensanierungsprogramms 2020 sowie einen Ausblick auf die kommenden Jahre.

Aufgrund des 2. Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 standen im Haushaltsjahr 2020 für das Sportstättensanierungsprogramm insgesamt 17,5 Mio. Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr konnten hiervon fast 93 % der bereitgestellten Mittel verausgabt und insgesamt 80 Maßnahmen in den Bezirken finanziert und umgesetzt werden. Ein solches Ergebnis ist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen besonderen Umständen des vergangenen Jahres positiv zu bewerten.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat im November 2020 die Bezirke über die aus ihren Anmeldungen genehmigten Maßnahmen für das Sportstättensanierungsprogramm 2021 schriftlich in Kenntnis gesetzt. Im laufenden Haushaltsjahr wurden von 59 angemeldeten insgesamt 57 Maßnahmen bewilligt. Für die Sanierung der im Fachvermögen Sport befindlichen Sportanlagen stehen derzeit 18 Mio. Euro zur Verfügung. Die aktuelle Umfrage zum Sanierungsbedarf ergibt für die Jahre 2022 bis 2025, dass der mittelfristige Sanierungsbedarf für die von den bezirklichen Sportämtern verwalteten öffentlichen Sportanlagen weiterhin ansteigt und auf einem hohen Niveau verbleibt.

Mit dem Sportstättensanierungsprogramm werden Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, Sicherheitsmängel und Unfallgefahren an bzw. auf öffentlichen Sportanlagen zu beseitigen, um drohende Schließungen oder Teilschließungen abzuwenden. Neben den erforderlichen Sanierungsarbeiten, die vorrangig dem Erhalt der bezirklichen Sporthallen, Sportfunktionsgebäuden und Sportfreiflächen dienen, werden auch Maßnahmen in sozial benachteiligten Stadtquartieren, Energieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen gefördert, die Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigen. Das Sportstättensanierungsprogramm muss unverändert fortgeführt werden, um die öffentlichen Sportanlagen in den Bezirken in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und eine möglichst uneingeschränkte Nutzung in der Zukunft gewährleisten zu können.