Neue Pflanzenschutz-Durchführungsverordnung erlassen

Pressemitteilung vom 12.01.2021

Aus der Sitzung des Senats am 12. Januar 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung die Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, über die Pflanzenschutz-Durchführungsverordnung beschlossen. Mit dem Erlass der neuen Verordnung wird die alte Pflanzenschutz-Durchführungsverordnung aus dem Jahr 2009 ersetzt. Diese enthielt noch Regelungen, die inzwischen bundesgesetzlich geregelt sind, wie insbesondere die Durchführung der Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung.

Mit der neuen Pflanzenschutz-Durchführungsverordnung wird das Anzeigeverfahren beim Pflanzenschutzamt Berlin vereinfacht, das insbesondere Unternehmen bei Anwendung und Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln durchführen müssen.

Künftig ist eine elektronische Anzeige möglich. Hierfür wurden die Formanforderungen des Berliner Landesrechts an die Bedingungen des E-Governments angepasst. Zudem ist die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses nicht mehr erforderlich.

Es werden folgende Fristen für die Anzeige eingeführt: die Aufnahme einer Tätigkeit (Erstanzeige) muss zwei Wochen vorher gegenüber dem Pflanzenschutzamt angekündigt werden. Änderungsanzeigen, beispielsweise im Falle eines Personalwechsels oder eines Firmenumzugs sind vier Wochen nach der Änderung mitzuteilen.

Eine Anzeige ist bundesgesetzlich vorgeschrieben: für die Beratung anderer über den Pflanzenschutz zu gewerblichen Zwecken, für das Inverkehrbringen oder den Import von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken sowie für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere, sofern es sich nicht um gelegentliche Nachbarschaftshilfe handelt.