Gartendenkmalpflege und städtebauliche Denkmalpflege

Die Abteilung Gartendenkmalpflege und Städtebauliche Denkmalpflege umfasst die Arbeitsbereiche der Gartendenkmalpflege, der Städtebaulichen Denkmalpflege und der Partizipation.

Gartendenkmalpflege

Die Kolleginnen und Kollegen der Gartendenkmalpflege kümmern sich insbesondere um die Inventarisation von Gartendenkmalen sowie das Erstellen von denkmalfachlichen Gutachten zu schützenswerten Privatgärten, Friedhöfen und öffentlichen Grünanlagen. Parkpflegewerke sowie Pflegepläne für das Stadtgrün sind ebenfalls unverzichtbare Aufgaben.

Städtebauliche Denkmalpflege

Die städtebauliche Denkmalpflege betrachtet die Wechselwirkungen eines Denkmals mit seiner städtebaulichen und/oder landschaftlichen Umgebung. Bei Planverfahren wie Bebauungsplänen oder Fachplanungen vertritt sie als „Träger öffentlicher Belange“ (TöB) die Belange der Denkmalpflege. Ebenso wirken die Kolleginnen und Kollegen der städtebaulichen Denkmalpflege an städtebaulichen Gutachter- oder Wettbewerbsverfahren mit.

Partizipation

Verfahren zur Einbeziehung von Fachöffentlichkeit und Öffentlichkeit in spezifische denkmalfachliche Themenstellungen, wie das vom Landesdenkmalamt initiierte Modellverfahren Mäusebunker, die Förderung bürgerschaftlichen Engagements sowie der Studienpreis des Landesdenkmalamts sind in der Partizipation angesiedelt.

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