Die Bernauer Straße ist der einzige Ort in Berlin, an dem ein Abschnitt der Grenzanlagen mit all seinen Einrichtungen und Sperrelementen – mit Grenzmauer, Todesstreifen, Postenweg, Peitschenlampen und Hinterlandmauer – erhalten wurde. Dieses Gelände gehörte vormals zum Friedhof der Sophienkirchengemeinde. Mit der Errichtung der Mauer 1961 wurden die Grabstätten im Bereich der Grenze aufgelöst und die Toten umgebettet. Als besonderes Geschichtszeugnis wurde der Grenzstreifen zwischen Ackerstraße und Bergstraße mit einer Länge von 212 Metern am 2. Oktober 1990 unter Denkmalschutz gestellt.
Um die an dieser Stelle besonders heftigen Proteste gegen den Erhalt des Mauerstreifens aufzufangen und weil das Deutsche Historische Museum hier eine geschichtsdidaktische Einrichtung anlegen wollte, fand 1994 ein künstlerischer und landschaftsplanerischer Wettbewerb zur Errichtung einer Mauergedenkstätte statt. Der realisierte Entwurf der Stuttgarter Architekten Kohlhoff und Kohlhoff durchschneidet die denkmalgeschützte Grenzanlage mit zwei je sechs Meter hohen Stahlwänden und grenzt so einen 64 Meter langen Mauerabschnitt als Gedenkstätte ab. Die Außenseiten der Stahlwände sind korrodiert und lassen Assoziationen an die Metapher des “Eisernen Vorhangs” zu. Die Innenseiten bestehen aus poliertem Edelstahl und sollen den kurzen Grenzabschnitt ins Unendliche spiegeln, um so die ehemalige Ausdehnung der Grenzanlage zu versinnbildlichen. Der Beton der “Grenzmauer 75” an der Bernauer Straße war durch Souvenirjäger bis auf die stählernen Armierungen
abgetragen. Im Gegensatz zu der Grenzmauer an der Niederkirchnerstraße, wo bewusst die Mauer mit den Zerstörungen der “Mauerspechte” als jüngste Schicht des Bauwerks erhalten wurde, ist die Mauer im Bereich der Gedenkstätte an der Bernauer Straße durch eine Betonsanierung in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt worden.
Südlich der Gedenkstätte, noch auf dem Gelände des Sophienfriedhofs, ist ein längerer Abschnitt der Plattenwand der so genannten Vorfeldsicherung erhalten und seit 2001 denkmalgeschützt. Unübersichtliche Areale im Vorfeld des eigentlichen Grenzstreifens wurden durch Sperrelemente unterschiedlichster Art gesichert, um so die Annäherung zu erschweren, dazu zählten neben Plattenwänden auch Zäune, Beleuchtungsanlagen, vergitterte Fenster und Durchfahrtssperren in Form von Blumenkästen.