Der Zoo Palast gehört zur denkmalgeschützten Gesamtanlage “Zentrum Am Zoo”, die von 1955 bis 1957 von den Architekten Schwebes und Schoszberger als Bestandteil des Breitscheidplatzes errichtet wurde. Das “Zentrum Am Zoo” gehört zu den bedeutendsten Bauzeugnissen der Wiederaufbauzeit in (West-)Berlin und der deutschen Architektur der 50er Jahre und bestimmt wesentlich das Erscheinungsbild der sogenannten City West. Der Zoo Palast war das zentrale Wettbewerbskino der Berlinale (1957-1999), eine der weltweit bedeutendsten Veranstaltungen der Filmbranche, die jährlich in Berlin stattfindet. Für die Berlinale 2014 ist das Kino wieder als Premierenkino vorgesehen.
Der zum “Zentrum Am Zoo” gehörende Zoo Palast wurde 1957 von dem Kinobauspezialisten und in Deutschland renommierten Architekten Gerhard Fritsche für die seit 1951 in Berlin etablierten Internationalen Filmfestspiele errichtet. Es ist eines der letzten Großkinos in Deutschland. Ein ursprünglich vorgesehener Abriss konnte mit Hilfe des Landesdenkmalamtes abgewendet werden.
Der Zoo Palast entstand als Doppelkino mit einem großen Kinosaal (1.204 Sitzplätze, heute: 850 Sitzplätze) und dem sogenannten Tageskino, dem Atelier am Zoo (550 Sitzplätze, heute: 278 Sitzplätze) im Erdgeschoss. Durch die Sanierungsmaßnahme seit 2009 und dem damit verbundenen denkmalverträglichen Erhalt soll den “Zentrum Am Zoo” seine lebendige Mitte wieder gegeben werden. Die Denkmalpflege war hier stets an einer sinnvollen, denkmalgerechten Bewahrung bzw. Ergänzung des Kinos interessiert und forderte ausdrücklich die denkmalverträgliche Instandsetzung bzw. die Sanierung des Kinos und eine damit verbundene Wiedergewinnung ursprünglicher Gestaltqualitäten.
Die durch das Landesdenkmalamt definierten konservatorischen Rahmenbedingungen für den denkmalverträglichen Umgang mit dem Zoo Palast wurden dem städtebaulichen Vertrag, der zwischen dem Investor, der Bayerischen Hausbau GmbH & Co. KG und dem Bezirksamt Charlottenburg von Berlin am 30.11.2009 unterzeichnet wurde, als verpflichtende Anlage beigefügt. Die Anbauten am Zoo Palast aus den 80er und 90er Jahren wurden als nicht erhaltenswert eingestuft. Als besonders schutzwürdig wurde jedoch die Originalsubstanz aus der Zeit von 1957-1959 erachtet.
Gemäß den denkmalfachlichen Rahmenbedingungen wurde der Zoo-Palast von dem Investor im Einvernehmen mit den Denkmalbehörden gesichert, um ihm als signifikantes Beispiel der Wiederaufbauzeit und der Architektur der 50er Jahre durch eine zeitgemäße Kinonutzung wieder zugänglich und erlebbar zu machen. Dieser verabredete denkmalverträgliche Umgang für den Zoopalast war die Voraussetzung für die Planung und deren Umsetzung. Im Rahmen der Gesamtplanung wurden hier sowohl architektonische, bautechnische, wirtschaftliche und nutzungsbedingte Anforderungen in ein tragfähiges und nachhaltiges Nutzungskonzept zusammengefügt, ohne dass das Kino dabei seine Identität verlor. Im Vordergrund der Sanierungsmaßnahme stand stets die Bewahrung des Denkmals mit seinen gestaltprägenden, städtebaulichen, typologischen Merkmalen. Dazu gehörte der Erhalt der straßenseitigen Fassade in ihrer ursprünglichen Proportion sowie die Unterordnung von Ergänzungsbauten rückwärtig des Zoo
Palastes und im Inneren der Erhalt des Foyers mit seinen raumgreifenden, geschwungenen Formen, den mit Edelholz verkleideten Wänden, den Deckenovalen – mit dem ganzen Repertoire der exquisiten Eleganz der 50er Jahre Moderne. Die jetzige Raumfolge von der Kassenhalle über das großzügige Foyer und die Treppen bis in den großen Saal gilt heute als ein Meisterwerk in der deutschen Kinoarchitektur, das weitgehend authentisch erhalten bleiben konnte.
Für den Sanierungsprozess bedeutete dies: kein Abriss und keine Zerstörung oder Verstümmelung der Foyerausstattung, sondern Wiedergewinnung von Gestaltqualitäten (u.a. Entrümpelung des Foyers und der Herausnahme der sinnlichen Haptik der Materialien und Oberflächen) unter der Berücksichtigung und der Wahrung der authentischen historischen Substanz. Dadurch konnten die vorhandenen positiven ästhetischen Qualitäten genutzt werden, um den Ort attraktiver zu machen und einer breiten Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen.
Stand: 6/2014