Anlagensicherheit in Berlin

Biogasanlage

Arbeitsschutz bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG

Die Anlagensicherheit ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes in Berlin. Sie bezieht sich auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften in Betrieben und technischen Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind.

Was bedeutet Anlagensicherheit?

Anlagensicherheit bedeutet aus arbeitsschutzrechtlicher Interpretation, dass von einer nach BImSchG genehmigten Anlage keine Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen dürfen. Betreiber solcher Anlagen sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten sicherzustellen – sowohl im regulären Betrieb als auch bei Störungen oder Notfällen.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen in gewissem Umfang durchführen, z. B.
  • Chemische oder petrochemische Betriebe
  • Oberflächenbehandlungsbetriebe wie Galvaniken oder Lackierereien
  • Energieerzeugungsanlagen
  • Abfallbehandlungsanlagen
  • Biogasanlagen und Kläranlagen
  • Produktionsstätten mit explosions- oder brandgefährlichen Stoffen
  • Industrie mit Kälteanlagen oder Dampfkesseln
  • Beton- und Zementfabriken
    Diese Anlagen benötigen ab der Überschreitung von Mengengrenzen (siehe hierzu 4. Verordnung zum BImSchG – BImSchV) eine Genehmigung nach dem BImSchG, die u. a. auch arbeitsschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt.

Aufgaben der Arbeitsschutzbehörde

Die Berliner Arbeitsschutzbehörde (LAGetSi) kontrolliert die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehören:
  • Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften in nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Beteiligung an Genehmigungs- und Genehmigungsänderungsverfahren nach BImSchG aus Sicht des Arbeitsschutzes
  • Beteiligung an regelmäßigen Überwachungen nach der Industrial Emissions Directive (IED-Richtlinie) und der Störfall-Verordnung
    (12. BImSchV)
  • Arbeitsschutzrechtliche Stellungnahme zu Berichtspflichten nach BImSchG
  • Untersuchung von Unfällen in nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Beratung von Unternehmen zu sicherheitstechnischen Fragestellungen

Warum ist Anlagensicherheit so wichtig?

Ein hohes Maß an Anlagensicherheit schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Bevölkerung und die Umwelt. Störfälle oder Unfälle können schwerwiegende Folgen haben – diese zu vermeiden ist oberstes Ziel.

Unterstützung und Informationen

Bei Fragen zu Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ihr erster Ansprechpartner. Für Heiz-/ Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C steht das LAGetSi für Rückfragen zum Ge-nehmigungsverfahren nach BImSchG zur Verfügung. Das LAGetSi steht Unternehmen zudem hinsichtlich der Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben beratend zur Seite.

Überwachungsbedürftige Anlagen, Immissionsschutz, Anlagensicherheit

Referat IV A

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