Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung

Energieeffizienz

Der Bereich ÖKODESIGN von (energieverbrauchsrelevanten) Produkten beschäftigt sich mit der umweltgerechten Gestaltung von Produkten. Die europäische Grundlage legt die Ökodesign-Richtlinie der EU (Richtlinie 2009/125/EG), die in Deutschland durch das ##icon:pdf## Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die ##icon:pdf## Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPGV)
in nationales Recht umgesetzt wurde. Die nächste Säule stellt die Energieverbrauchskennzeichnung dar (ENERGIELABEL), die dazu dienen soll, den Verbraucher schnell und unkompliziert über verbrauchsrelevante technische Daten aufzuklären, um so die Kaufentscheidung für das ökologischste Produkt treffen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind die EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (##icon:pdf## Verordnung (EU) 2017/1369) sowie die in Deutschland einschlägigen Rechtsgrundlagen: Das ##icon:pdf## Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) bzw. die ##icon:pdf## Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV).

Ökodesignanforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung stellen zwei sich ergänzende Ansätze dar, um das Ziel der Energieeinsparung umzusetzen. Die jeweiligen Ökodesignanforderungen der energieverbrauchsrelevanten Produkte gelten als zu erfüllende Mindeststandards, damit EU-konforme Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum erstmals bereitgestellt werden dürfen.

Neben dem Bereich der energieverbrauchsrelevanten Produkte existieren zwei weitere Produktkategorien mit vergleichbaren EU-weit einheitlichen Vorgaben. Zum einen betrifft dies die Kennzeichnung neuer Pkw gemäß der Richtlinie 1999/94/EG. Diese legt Anforderungen an den Kraftstoffverbrauch und die CO 2 -Emissionen für neue Pkw fest.

Des Weiteren müssen auch Reifen für PKW’s und LKW’s gekennzeichnet werden. Hersteller von Reifen sind verpflichtet, Angaben zu spezifischen Leistungsklassen zu machen und dementsprechend ihre Produkte zu kennzeichnen (EU-Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen 1222/2009). Demnach soll der Verbraucher über die Leistung eines Reifens in den Bereichen Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch informiert werden.

Unsere Aufgaben und Befugnisse

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin ist die zuständige Behörde für die Marktüberwachung beziehungsweise den Vollzug nach dem EVPG und dem EnVKG im Land Berlin (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin – ASOG Bln).

Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem die stichprobenartige Kontrolle und Überwachung der in Berlin auf dem Markt bereitgestellten energieverbrauchsrelevanten Produkte im Hinblick auf die Einhaltung der oben genannten Rechtsvorschriften. Das bedeutet bei Bedarf die Einleitung von Maßnahmen zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes im Falle des Verstoßes gegen die Rechtvorschriften (gegebenenfalls Sanktionierung der verantwortlichen Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler). Auf diese Weise soll die Umsetzung und Einhaltung der europäischen Vorgaben sichergestellt werden und zur Erreichung der Energieeffizienzziele beigetragen werden.

Aus dem aktuellen Marktüberwachungsprogramm entnehmen Sie die aktuellen Schwerpunkte unserer Tätigkeiten (Marktüberwachungsprogramm 2018). Eine Übersicht und die Details bezüglich der Ökodesignanforderungen und der Kennzeichnungspflichten der verschiedenen energieverbrauchsrelevanten Produkte entnehmen Sie der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung.

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