Wichtige Meldung
Im Rahmen der Corona-Prävention ist die Erreichbarkeit des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) derzeit stark eingeschränkt.
Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, können wir leider derzeit keine Besucher*innen persönlich empfangen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist stark eingeschränkt. Richten Sie Ihr Anliegen daher bitte vorerst nur per E-Mail an unser Haus.
Weitere Informationen zum Thema “Coronavirus” finden Sie unter https://www.berlin.de/corona/ oder auf unserer Info-Seite.
Hotline zur Corona-Arbeitsschutz-Verordnung für Fragen zum Home-Office:
Tel. (030) 90254 5250 oder E-Mail an home-office-fragen@lagetsi.berlin.de
Fragen und Antworten zur „Berliner Homeoffice Pflicht” (30.03.2021)
Fragen und Antworten zur Testangebotspflicht (31.03.2021)
Inhaltsspalte
Immissionsschutz - allgemein
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin ist für genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere für Heiz-/Kraftwerke, Fernheizwerke und sonstige Feuerungsanlagen einschließlich zugehöriger Dampfkesselanlagen und Gasturbinen, sowie für sonstige genehmigungsbedürftige Anlagen, sofern sie sich auf Kraftwerksgelände befinden, die zuständige Genehmigungsbehörde im Land Berlin.
Die Errichtung und der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie wesentliche Änderungen derartiger Anlagen bedürfen einer vorherigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie hier …Referat I A des LAGetSi
Überwachungsbedürftige Anlagen, Anlagensicherheit, Immissionsschutz
Die Referat I A des LAGetSi ist unter anderem zuständig für
- Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG, wie Heiz-/Kraftwerke, Feuerungsanlagen einschl. Dampfkessel, Gasturbinen
- Überwachung der Einhaltung der zulässigen Emissionen
- Überwachung der technischen Sicherheit von Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung, dem BImSchG und der Störfall-Verordnung
- Prüfung von Sicherheitsberichten
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Abteilung I – Technische Sicherheit
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Referat I A
Überwachungsbedürftige Anlagen, Anlagensicherheit, Immissionsschutz -
Herr Jost
Tel.: 902 545 – 389,
Fax: 902 880 – 25 -
Geschäftszimmer:
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Frau Furchner
Tel.: 902 545 – 381
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Frau Lehmann
Tel.: 902 545 – 275
Weitere Informationen zu sonstigen genehmigungsbedürftigen Anlagen erhalten Sie durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Umweltinformationen über genehmigungsbedürftige Anlagen nach §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz
PDF-Dokument (52.9 kB) Dokument: © LAGetSi
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Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
Haus E / L
Turmstraße 21, 10559 Berlin
- Tel.:
- (030) 902 545 - 0
- Fax:
- (030) 902 880 - 53
-
E-Mail an die Poststelle
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Fachgebiet
Anlagensicherheit
E-Mail nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur!
- Tel.:
- (030) 902 545 - 468
Stand: 08/2020