Gefährdung durch Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) stellt vor allem für Beschäftigte ein Risiko dar, die sich regelmäßig im Bereich von Eichenbeständen aufhalten oder dort arbeiten. Für Personen, die berufsbedingt dieser Gefährdung ausgesetzt sind,
müssen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema.

Wirksamkeitskontrolle

Teil 7: FAQ zur Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung (Ergänzung zur LV 52)

  • 7.1 Was ist mit Wirksamkeitskontrolle gemeint?

    Damit ist gemeint, dass der Arbeitgeber die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und bei sich ändernden Gegebenheiten diese anzupassen hat. Wenn beispielsweise Maßnahmen durchgeführt wurden, um das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen zu verringern (z.B. Telefonruhezeiten zur Reduzierung von Arbeitsunterbrechungen), muss nach einer angemessenen Zeit überprüft werden, ob sich die Anzahl der Unterbrechungen tatsächlich reduziert hat.
    Auch die Geeignetheit der Maßnahme ist zu prüfen, evtl. ist die gewählte Maßnahme nicht geeignet und eine andere ist besser.
    Auch gehört zur Wirksamkeitskontrolle, ob Termine eingehalten wurden und ob die beauftragten Personen ihren Aufgaben nachgekommen sind. Schließlich muss überprüft werden, dass durch die gewählten Maßnahmen keine neuen Gefährdungen entstanden sind.

    Die Gefährdungsbeurteilung ist daraufhin anzupassen.

    Rechtsgrundlage: § 3(1) ArbSchG

  • 7.2 Mit welchen Methoden kann die Wirksamkeitskontrolle durchgeführt werden?

    Grundsätzlich sind alle Methoden, die bei der Ermittlung der Gefährdungsfaktoren eingesetzt werden können, auch geeignet,
    die Wirkung der jeweiligen Maßnahme im Sinne eines Vorher-Nachher-Vergleichs zu prüfen.

    Hierfür können mündliche Nachfragen ausreichend sein, etwa im Rahmen einer Begehung, oder schriftliche Kurzbefragungen der Beschäftigten und Führungskräfte. Es können aber auch wieder Workshops, Mitarbeiterbefragungen oder Beobachtungsinterviews genutzt werden.

    Bewährte Methoden hierfür sind:

    • Dokumentenanalyse,
    • Arbeitsplatzbegehungen,
    • Kurzbefragung der Beschäftigten und der Führungskräfte,
    • Workshops mit Beschäftigten und Führungskräften
    • Thematisierung im Rahmen regulärer Dienst- oder Schichtbesprechungen.
  • 7.3 In welchem Zeitraum muss man die Wirksamkeitskontrolle durchführen?

    Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum.

    Der Zeitraum, in dem kontrolliert werden muss, hängt von der getroffenen Maßnahme ab und sollte bei deren Festlegung
    bzw. Auswahl der Maßnahme festgelegt werden.

  • 7.4 Kann die Wirksamkeit durch den Arbeitsschutzausschuss kontrolliert werden?

    Die Wirksamkeitskontrolle kann im Arbeitsschutzausschuss regelmäßig thematisiert werden.

  • 7.5 Woran kann es liegen, dass eine Maßnahme nicht wirksam ist?

    Wenn die Maßnahme nicht wirkt, kann es dafür verschiedene Gründe geben z. B.:

    • die umgesetzte Maßnahme war nicht geeignet,
    • es wurden nicht alle Einflussfaktoren berücksichtigt,
    • die Maßnahme wirkt langfristig, deren Wirksamkeit wurde jedoch kurzfristig kontrolliert,
    • weil sich den Beteiligten der Sinn und Nutzen der Maßnahme nicht erschlossen hat
      und deswegen die Maßnahme nicht umgesetzt wird.

Gewerbeärztlicher Dienst / Arbeitspsychologie

Referat II C

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