Bei der Auswahl der Gestaltungsmaßnahmen ist eine Hierarchie für Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. So sind Maßnahmen,
die an den Ursachen bzw. Verhältnissen (technische Maßnahmen, Organisation, Struktur, Prozesse, Tätigkeiten) ansetzen,
vorrangig gegenüber Maßnahmen, die sich auf das Verhalten der Beschäftigten beziehen, umzusetzen.
Rechtsgrundlage: §4 ArbSchG