Maßnahmen erarbeiten und umsetzen

Teil 6: FAQ zur Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung (Ergänzung zur LV 52)

  • 6.1 Welche Maßnahmen sind geeignet?

    Bei der Auswahl der Gestaltungsmaßnahmen ist eine Hierarchie für Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. So sind Maßnahmen,
    die an den Ursachen bzw. Verhältnissen (technische Maßnahmen, Organisation, Struktur, Prozesse, Tätigkeiten) ansetzen,
    vorrangig gegenüber Maßnahmen, die sich auf das Verhalten der Beschäftigten beziehen, umzusetzen.

    Rechtsgrundlage: §4 ArbSchG

  • 6.2 Wer sollte bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen einbezogen werden?

    Bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen ist nicht nur Fachwissen von Arbeitsschutzexperten und Arbeitsschutzexpertinnen gefragt, sondern auch das Erfahrungswissen von Beschäftigten und Führungskräften. Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen müssen frühzeitig einbezogen werden.

  • 6.3 Wie können Maßnahmen abgeleitet werden?

    Folgende Leitfragen können für die Erarbeitung von Maßnahmen herangezogen werden:

    • Wo liegt das Problem? Was ist die Ursache?
    • Was genau soll die Maßnahme bewirken?
    • Wie kann der Soll-Zustand erreicht werden? Welche möglichen Maßnahmen gibt es auf Führungs-, Team- und Individualebene?
  • 6.4 Welche Prioritäten sollen bei der Auswahl der Maßnahmen angewendet werden?

    Sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, ist es sinnvoll die Umsetzung der Maßnahmen zu priorisieren.

    Prioritäten können z.B. nach deren Dringlichkeit (Gefährdungspotenzial), der Anzahl der betroffenen Beschäftigten,
    der Umsetzbarkeit der Maßnahmen oder der vorhandenen Ressourcen gesetzt werden.

    Folgende Leitfragen können für die Priorisierung verwendet werden:

    • Von welchen Belastungsfaktoren geht das größte Gefährdungspotenzial aus?
    • Von welchen Belastungsfaktoren sind die meisten Beschäftigten betroffen?
    • Welche Maßnahmen können unter den gegebenen Bedingungen und Ressourcen aktuell umgesetzt werden?
      Welche können nachrangig bearbeitet werden?
    • Gibt es Maßnahmen, die schnell und kostengünstig umgesetzt werden können?

Gewerbeärztlicher Dienst / Arbeitspsychologie

Referat II C

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