Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtend. Sie dient der Überprüfung bzw. Überprüfbarkeit der einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung.
Von der Planung bis zur Wirksamkeitskontrolle sollte verständlich und nachvollziehbar dokumentiert werden, wie die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb durchgeführt worden ist. Die Dokumentation dient also dem Nachweis des rechtskonformen Verhaltens des Betriebes.
Sie kann aber auch im betrieblichen Alltag nützlich sein, z.B. um Neueinsteigern die Orientierung und sichere Arbeit an ihrem neuen Arbeitsplatz zu erleichtern, auf sie kann bei der Beschaffung von neuen Arbeitsmitteln oder persönlicher Schutzausrüstung zurückgegriffen werden oder sie kann dazu dienen, nachvollziehbar Entscheidungen über betriebliche Arbeitsabläufe zu treffen und nachzuweisen.
Rechtsgrundlage: §6(1) ArbSchG