Eine Förderung ist nur möglich, wenn mindestens zwei Kooperationspartner gemeinsam Fördermittel beantragen. Bitte geben Sie unter 1. Kooperationspartner an, wer im Sinne der Landeshaushaltsordnung Berlin (§23 LHO) Zuwendungsempfänger ist.
Zuwendungsempfänger übernehmen Aufgaben wie die Verwaltung der Fördergelder oder die Erstellung des Verwendungsnachweises einschließlich Sachberichts. Zuwendungsempfänger müssen außerhalb der Verwaltung Berlins angesiedelt sein. Daher kommen nicht in Betracht: Bezirksämter, Volkshochschulen, öffentliche Musikschulen, Schulen, Kitas und Bibliotheken sowie kommunale Museen, Theater etc. In Betracht kommen dagegen Fördervereine von öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin und Bildungseinrichtungen, wenn Träger nicht das Land Berlin ist (z.B. Privatschulen).