Verbannte Bücher

Regale mit Büchern

Die nationalsozialistische Herrschaft führte nicht nur zu millionenfachem Leid in der ganzen Welt. Sie bewirkte auch die Vernichtung ungeheurer materieller und kultureller Werte in Europa. Noch vor der systematischen und physischen Vernichtung von Menschen begann bereits im Frühjahr 1933 die systematische und physische Vernichtung von Büchern und anderen kulturellen Gütern. Die Bücherverbrennungen des 10. Mai 1933 waren ein erster symbolischer Akt, der sich auf akribisch erstellte Listen gründete. Die “Schwarzen Listen” wurden im Frühjahr 1933 zusammengetragen. Der Berliner Bibliothekar Dr. Wolfgang Herrmann nahm sich der Sache an, vergleichbar dem katholischen Index diejenigen Schriften zu erfassen, die in den Volksbüchereien und Leihbuchhandlungen für die Ausleihe gesperrt und nach und nach ausgesondert werden sollten.

Schwarze Liste von 1933

Diese Schwarze Liste ging an die Organisatoren der Aktion “Wider den undeutschen Geist“, die am Abend des 10. Mai in zahlreichen deutschen Städten in einer koordinierten Aktion mit der Vernichtung geplünderter Bibliotheksbestände begannen. Auf den Scheiterhaufen landeten nicht nur Marx und Engels, die Manns und Döblin, auch Kästner, Remarque und Hirschfeld wurden mit so genannten “Feuersprüchen“ eingeäschert.

Anordnung über schädliches und unerwünschtes Schrifttum

Mit der Bildung der Reichsschrifttumskammer am 1. November 1933 begann nicht nur eine Etappe der gezielten Führung und Überwachung von Autoren, Verlagen und Buchhandel. Auch die “Ausmerzung undeutschen Schrifttums” wurde weiter perfektioniert. Die Herrmann-Liste wurde ständig ergänzt und fortgeschrieben. Mit Erlass vom 25. April 1935 erhielt die Reichsschrifttumskammer den Auftrag, “eine Liste solcher Bücher und Schriften [zu führen], die das nationalsozialistische Kulturwollen gefährden”. Ein erster, geheim gehaltener Entwurf lag Ende 1935 vor. Letztlich umfasste die “Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums” mehr als 4500 Einträge, vielfach das gesamte Werk eines Autors oder die gesamte Edition eines Verlages.

Um diesen Raub an Kulturgut öffentlich zu machen, wird 75 Jahre nach der Bücherverbrennung in Berlin diese Liste zur freien Recherche ins Internet gestellt.

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Die “Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums” wurde nach 1938 weiter ausgebaut. Neben der 1938 erschienenen Hauptliste wurden bis 1941 jeweils im Jahrestakt drei Ergänzungslisten vorgelegt.

Die von Berlin.de veröffentlichte Liste umfasst zunächst lediglich die Einträge der Originalliste von 1938.

Bitte beachten Sie ferner: Die Originalliste umfasst eine Reihe von Einträgen der Form:

  • Pseusonym,
  • Tatsächlicher Name

Diese Einträge werden hier zunächst nicht aufgelistet.

Ferner werden Einträge nicht aufgelistet, die unselbstständige Publikationen z.B. in Zeitschriften auflisten. Schließlich werden auch solche Einträge nicht angezeigt, die ganze Verlage als “schädlich und unerwünscht” einstufen.

Sämtliche Einträge der Liste finden sich in:
Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums, Stand vom 31. Dezember 1938. Leipzig, 1938.

Literatur dazu:

  • Aigner, Dietrich: Die Indizierung „schädlichen und unerwünschten Schrifttums“ im Dritten Reich, Buchhändler-Vereinigung GmbH, Frankfurt/M. 1971
  • Herrmann, Wolfgang: Prinzipielles zur Säuberung der öffentlichen Büchereien, Börsenblatt für den deutschen Buchhande
  • Simons, Olf: Willkür, Wildwuchs und neuartige Effizienz – ein Streifzug durch Theorie und Praxis der Zensur im Dritten Reich, 2004, Artikel auf der Internetseite www.polunbi.de
  • Strothmann, Dietrich: Nationalsozialistische Literaturpolitik. Ein Beitrag zur Publizistik im Dritten Reich, Bouvier, Bonn 1963
  • Wetzel, Kraft;Hagemann, Peter: Zensur – Verbotene deutsche Filme 1933 – 1945, Verlag Volker Spiess, Berlin 1978
  • „Die Entfernung des undeutschen Schrifttums aus den öffentlichen und privaten Leihbüchereien“, Die Zeitschrift der Leihbücherei, Berlin, Sondernummer vom 5. Mai 1933
  • „Bücher – geächtet und empfohlen“, Berliner Börsen-Courier, Beilage vom 7. Mai 1933, S. 5 – 7
  • Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums (Reprint d. Ausg. 1938-1941), Topos Verlag, Vaduz, Liechtenstein 1979