Am 22. Oktober wird die Berliner Verfassung in einer Volksabstimmung mit 75,1 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommen. In großen Teilen schreibt sie die Berliner Verfassung von 1950 fort. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Vertiefung einklagbarer Grundrechte und die Erweiterung des Katalogs der Staatsziele (unter anderem das Recht auf Arbeit, Bildung und angemessenen Wohnraum). Auch Umwelt- und Datenschutz haben jetzt Verfassungsrang. Die Beteiligungsrechte der Bürger durch Elemente der direkten Demokratie wie Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sind erweitert worden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof überwacht die Einhaltung der Verfassung.